Rangordnung im Grundbuch

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Karmar01
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Rangordnung im Grundbuch

Beitrag von Karmar01 » 07.03.2018, 12:44

Guten Tag.

Ich bin Eigentümer eines Grundstückes in Niederösterreich, dass als L (Ländliches Gebiet) gewidmet ist.

Ich habe 2015 einen Kaufvertrag mit aufschiebenden Bedingungen bei einem Bauträger unterzeichnet, der das Grundstück auf W ( Wohngebiet) umwidmet, Wohnungen darauf bauen kann und mir nach Umwidmung einen Baulandpreis bezahlt.

Der Kaufvertrag ist bis November 2018 befristet. Mit anderen Worten, falls es bis November keine Umwidmung in Wohngebiet W gibt erlischt der Kaufvertrag bzw. es kann nachverhandelt werden.

Die Umwidmung ist bis heute nicht vollzogen.

Nun zu meiner Frage. Ich habe mir gestern den aktuellen Grundbuchauszug angesehen und dabei gesehen dass die Rangordnung des Bauträgers für meine Veräußerung im Jänner 2018 abgelaufen ist.

Kann mir vielleicht irgendjemand weiterhelfen, was das für mich jetzt bedeutet? Ich habe schon selber nachrecherchiert aber leider nichts konkretes gefunden bzw. kenne ich mich leider auch nicht sonderlich gut aus und ich wollte hier mal zuerst nachfragen bevor ich wieder meinen Anwalt kontaktiere.

Der Kaufvertrag geht bis November 2018, die Rangordnung im Grundbuch ist aber im Jänner 2018 abgelaufen.

Hat das irgendwelche Auswirkungen auf den Kaufvertrag, bzw ist der Kaufvertrag dadurch überhaupt noch aufrecht?

Nur rein theoretisch, würde ich aus dem Kaufvertrag rauswollen, wäre das durch die abgelaufene Rangordnung jetzt schon möglich oder erst wenn der Kaufvertrag im November ausläuft?

Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Lg



MG
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Re: Rangordnung im Grundbuch

Beitrag von MG » 07.03.2018, 19:15

Die "Rangordnung" (ich nehme an, Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung) sichert im Wesentlichen den Käufer ab und wirkt wie eine Art Reservierung. Der Ablauf der RO hat keinerlei Auswirkung auf den Vertrag an und für sich.

Da Sie an den Vertrag gebunden sind , können Sie aus diesem nur "heraus", wenn Sie darüber EInvernehmen mit dem Käufer herstellen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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