Falsche Zeugenaussage im Zivilverfahren (Scheidung)
Verfasst: 05.03.2018, 21:20
Hallo zusammen,
ich habe ein strittiges Scheidungsverfahren hinter mir das (noch nicht nicht rechtskräftige) Urteil wurde heute zugestellt. Ich bin überwiegend schuldig und war anwaltlich nicht vertreten.
Bei der letzten Verhandlung war auch eine Zeugin geladen (meine Mutter). Die Zeugin hat von Ihrem Verweigerungsrecht nicht Gebrauch gemacht und großteils unwahr (falsch) zu meiner Last ausgesagt und des weiteren auch ungefragt noch weitere (zusätzlich) Aussagen vor Gericht getätigt. Einige Aussagen haben den Anschein mit der Gegenseite abgesprochen worden zu sein. Trotz Hinweis auf die Unzuverlässigkeit der Aussagen wurde vom Richter auf die Glaubwürdigkeit der Aussagen im Urteil hingewiesen. (Die Zeugin erscheint glaubwürdig)
Zwei dieser unwahren Aussagen wurden auch in die Urteilsbegründung aufgenommen und dementsprechend positiv für die Gegenseite bewertet, auch die ungefragten Aussagen scheinen in der Urteilsbegründung auf.
Was kann man dagegen tun? Das Urteil stützt sich teilweise auf unrichtige Aussagen und ich kann das so nicht akzeptieren deswegen Berufung..
Falls der Zeuge sich an die echte Wahrheit erinnert, kann in so einem Fall der Zeuge seine Aussage vollinhaltlich oder teilweise widerrufen und wie lange? Oder müssen falsche Aussagen Gegenteilig bewiesen werden (dass diese tatsächlich falsch sind)?
Wie gegen Falschaussagen ankämpfen?
herzlichen Dank
Tom
ich habe ein strittiges Scheidungsverfahren hinter mir das (noch nicht nicht rechtskräftige) Urteil wurde heute zugestellt. Ich bin überwiegend schuldig und war anwaltlich nicht vertreten.
Bei der letzten Verhandlung war auch eine Zeugin geladen (meine Mutter). Die Zeugin hat von Ihrem Verweigerungsrecht nicht Gebrauch gemacht und großteils unwahr (falsch) zu meiner Last ausgesagt und des weiteren auch ungefragt noch weitere (zusätzlich) Aussagen vor Gericht getätigt. Einige Aussagen haben den Anschein mit der Gegenseite abgesprochen worden zu sein. Trotz Hinweis auf die Unzuverlässigkeit der Aussagen wurde vom Richter auf die Glaubwürdigkeit der Aussagen im Urteil hingewiesen. (Die Zeugin erscheint glaubwürdig)
Zwei dieser unwahren Aussagen wurden auch in die Urteilsbegründung aufgenommen und dementsprechend positiv für die Gegenseite bewertet, auch die ungefragten Aussagen scheinen in der Urteilsbegründung auf.
Was kann man dagegen tun? Das Urteil stützt sich teilweise auf unrichtige Aussagen und ich kann das so nicht akzeptieren deswegen Berufung..
Falls der Zeuge sich an die echte Wahrheit erinnert, kann in so einem Fall der Zeuge seine Aussage vollinhaltlich oder teilweise widerrufen und wie lange? Oder müssen falsche Aussagen Gegenteilig bewiesen werden (dass diese tatsächlich falsch sind)?
Wie gegen Falschaussagen ankämpfen?
herzlichen Dank
Tom