Guten Abend
Angenommen ein Patient vereinbart telefonisch einen Termin zu einer Operation und bekommt die Kostenmitgeteilt, die er bar zu zahlen hat vor der Behandlung.
Nach der Behandlung wird ihm gesagt, dass vergessen wurde, dass die Rechnung doch höher ausfällt, da der Patient im Ausland wohnhaft ist. Den am Telefon vereinbarten Betrag hat er jedoch vor der Behandlung schon bezahlt und im Beisein eines Zeugen vor Ort nochmals bestätigen lassen.
Kann der Patient gegen die 2. Rechnung vorgehen?
Beste Grüße
Rechnung höher als telefonisch vereinbart
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