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Erbrecht- Haus

Verfasst: 01.03.2018, 17:04
von Melli88
Guten Tag!
Vor 2 Jahren erbte ich mit meiner Schwester das Haus unserer Mutter wegen Todesfall.
Unsere Vater hat ewiges Wohnrecht.
Nun meine Frage:
Ich wohne nicht in diesem Haus sondern ganz woanders.
Nun meine 2 fragen:
Ich möchte gerne mein Anteil am Haus verkaufen , wie ist das prinzipiell möglich ohne dass das Haus verkauft werden muss? Eine monatliche Auszahlung? Ist dies möglich?

2:wie ich erfuhr zieht nun mein Neffe ohne meinen Zuspruch in das Haus, in meine Räumlichkeiten.
Ist das eigentlich erlaubt?
Sollte ich unter speziellen Umständen doch zurück wollen, hätte ich keinen Platz.

Danke für die antwort

Re: Erbrecht- Haus

Verfasst: 01.03.2018, 19:19
von SK
Sie sind Eigentümerin des Hauses (ich schätze ideele Hälfteeigentümerin mit ihrer Schwester). Sie können Ihren Hausanteil verkaufen, der neue Eigentümer muss jedoch das Wohnrecht gegen sich gelten lassen (wenn es grundbücherlich besichert ist).

Der Kaufpreis kann durch Leibrente (monatliche Auszahlung) oder als Einmalbetrag beglichen werden.

Einen Käufer für einen Hälfteantteil zu finden wird aber eher schwierig sein (eventuell ihre Schwester?).

Der Neffe darf nicht ohne ihre Zustimmung einfach in das Haus einziehen. Sie könnten hier mit Räumungsklage vorgehen.

MfG RA Sebastian Kinberger

Re: Erbrecht- Haus

Verfasst: 06.03.2018, 08:20
von MG
Ob der Neffe einziehen darf, hängt davon ab, wie das Wohnrecht des Berechtigten gestaltet ist und welchen Umfang es hat.

Die Aufnahme eines Mitbewohners (insbesondere aus dem Familienkreis) ist im Zweifelsfall vom Wohnrecht mit umfasst.
( Wohnungsberechtigten ist die Aufnahme von Familienangehörigen im Zweifel gestattet (vgl Petrasch in Rummel aaO Rz 4 zu § 521 ABGB)