Schulunterrichtsgesetz Benotung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
SchulerMS
Beiträge: 1
Registriert: 28.02.2018, 18:26

Schulunterrichtsgesetz Benotung

Beitrag von SchulerMS » 28.02.2018, 18:44

Hallo,


Ich bin Schüler einer Berufsbildenden Schule in der 11. Schulstufe
und habe 2 Fragen an euch!

1. Frage:
Meine Religionslehrerin meinte sie wird Entschuldigte Fehlstunden mit einer Schlechteren Note im Zeugnis bestrafen.
Darf Sie das?

2. Frage:
Ich habe gehört das man sich vom Semester bis zum Jahreszeugnis max. 2 Noten grade verschlechtern kann.
Also wenn ich z.b. Im Semesterzeugnis eine 2 in einem Theoriefach habe das ich dann im schlechtesten Fall eine 4 im Jahreszeugnis haben kann.
Ist das War?

Wenn möglich würde ich auch gerne wissen wo im Gesetzestext meine Fragen beantwortet werden.


Danke für Antworten! :)
LG



StefStef
Beiträge: 1
Registriert: 01.03.2018, 15:18

Re: Schulunterrichtsgesetz Benotung

Beitrag von StefStef » 01.03.2018, 15:39

Hallo,

ich kann dir nicht sagen ob die Antworten zu 100% stimmen.

1.Frage:
lt. §11 Abs. 2, Leistungbeurteilungsverordnung Hat die Lehrkraft die Leistungen der Schüler sachlich und gerecht zu beurteilen und dabei die fachlichen Aspekte zu berücksichtigen. Aber das ist schwer nachzuweisen, die Lehrerin kann auch sagen schlechte Mitarbeit oder so.
Hier nachzulesen:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10009375

2.Frage:

Irgendwo in der Leistungsbeurteilungsverordnung steht auch, dass neuere Noten stärker zu gewichten sind. Dh. Dieses Semster zählt mehr aber das alte Semester zählt auch noch. Das mit den 2 Noten steht meineswissens nirgendwo drinnen, aber wenn sich das logisch aus der Bewertungsart des Lehrers ergibt, dann kann das durchaus stimmen.

Leistungsbeurteilung https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10009375

MfG

Fragender
Beiträge: 4
Registriert: 07.12.2017, 20:17

Re: Schulunterrichtsgesetz Benotung

Beitrag von Fragender » 03.03.2018, 21:31

Wenn die Gefahr besteht, dass sich deine Note um zwei Grad verschlechtern könnte, wird ein Brief an die Eltern geschickt, im Pflichtschulbereich.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 71 Gäste