Tiroler Tourismusförderungsbeitrag
Verfasst: 26.02.2018, 14:07
Hallo, ich habe folgende Frage?
Ich habe seit meiner Betriebsgründung(2002) 2 Gewerbe angemeldet, normal müsste mir das Land Tirol(Abteilung Tourismus) jährlich ein Formular zusenden, wo ich dann meine Umsätze aufgliedere.(bei einem Gewerbe zahle ich 40% und beim anderen 20% Tourismusförderungsbeitrag)
Nun wurde das vom Land nicht gemacht und ich habe seit 2002 für meinen ganzen Umsatz 40% bezahlt.
Ich habe dann angerufen und es wurde mir gesagt dass Sie nur ein Gewerbe vorliegen haben, denn es wurde Ihnen von der Bezirkshauptmannschaft nur ein Gewerbe weitergeleitet.
Ich habe dann bei der Bezirkshauptmannschaft angerufen, und hier wurde mir gesagt dass das nicht möglich ist denn die Gewerbe werden automatisch an das Finanzamt usw. weitergeleitet.
Ich habe nun das Geld nur für 3 Jahre zurückerhalten, denn 3 Jahre sind es nur vorläufige Bescheide.
Den Rest habe ich nicht mehr zurückbekommen und ich habe nun ca. € 5.000,- zu viel bezahlt.
Die Frage ist nun ob ich das Geld Bereicherungsrechtlich zurückfordern kann?
Hat da vl. jemand eine Idee?
Danke im voraus
Ich habe seit meiner Betriebsgründung(2002) 2 Gewerbe angemeldet, normal müsste mir das Land Tirol(Abteilung Tourismus) jährlich ein Formular zusenden, wo ich dann meine Umsätze aufgliedere.(bei einem Gewerbe zahle ich 40% und beim anderen 20% Tourismusförderungsbeitrag)
Nun wurde das vom Land nicht gemacht und ich habe seit 2002 für meinen ganzen Umsatz 40% bezahlt.
Ich habe dann angerufen und es wurde mir gesagt dass Sie nur ein Gewerbe vorliegen haben, denn es wurde Ihnen von der Bezirkshauptmannschaft nur ein Gewerbe weitergeleitet.
Ich habe dann bei der Bezirkshauptmannschaft angerufen, und hier wurde mir gesagt dass das nicht möglich ist denn die Gewerbe werden automatisch an das Finanzamt usw. weitergeleitet.
Ich habe nun das Geld nur für 3 Jahre zurückerhalten, denn 3 Jahre sind es nur vorläufige Bescheide.
Den Rest habe ich nicht mehr zurückbekommen und ich habe nun ca. € 5.000,- zu viel bezahlt.
Die Frage ist nun ob ich das Geld Bereicherungsrechtlich zurückfordern kann?
Hat da vl. jemand eine Idee?
Danke im voraus