Klausel zum Umgehen der Rückzahlungspflicht

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Hansolo
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Registriert: 17.02.2018, 22:11

Klausel zum Umgehen der Rückzahlungspflicht

Beitrag von Hansolo » 17.02.2018, 22:59

Hallo zusammen,

wenn man eine Veranstaltung plant und Tickets dafür verkauft hat der Käufer bei Absage der Veranstaltung Recht auf Rückerstattung, da die Leistung nicht erbracht wurde.

Gibt es eine Möglichkeit mithilfe einer Klausel dieses Recht auf Rückerstattung zu verwehren - nach dem Motto "Kauf auf eigene Gefahr"? Kann man das in den AGB festsetzen?

Klar ist, dass das Verhindern einer Veranstaltung durch höhere Macht so einen Fall darstellt. Dass eine Überschwemmung der Location durch Hochwasser einer höheren Macht unterliegt ist klar, aber wo liegt die Grenze. Wenn aber zum Beispiel ein Dienstleister die Veranstaltung verhindert (hatte einen schweren Arbeitsunfall z.B.), inwiefern zählt dann noch das Argument "Höhere Macht"?

Danke für die Antworten!



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