Todesfallbeitrag, Teil der Masse?
Verfasst: 17.02.2018, 19:42
Meine Mutter war im Jänner verstorben.
Danach war ich im MA2 Wien.
Weil die Mutter Krankenschwester war, haben die mir den Todefallbeitrag überwiesen.
Ist der Todesfallbeitrag (Ausbezahlt von der MA2 3.670,19 EUR ) Teil des Nachlasses?
Schließlich dient dieser der Deckung der Bestattungskosten.
Wenn es dem Nachlassverwalter mitgeteilt wird, muss etwas anderes als Bestattungskosten davon gedeckt werden?
Ist es Teil der Masse oder ein direkter Anspruch des Hinterbliebenen?
Ich habe davon die Bestattung bezahlt.
Und planne davon die Wohungsentrümpelung zu bezahlen.
Ich habe das dem Nachlassverwalter so mitgeteilt.
Ich werde den Todesfallbeitrag plus mein eigenes Geld (Summe: ca 4000€ ) für Bestattung und Räumung verbraucht haben.
Jetzt warte ich vom Nachlasverwalter auf eine Nachricht ob meine Mutter noch ein Guthaben und/oder offene Forderungen Dritter gehabt hat.
Muss ich mir Sorgen machen ob der Todesfallbeitrag vom Nachlassverwalter für anderes eingefordert wird?
Sollten nur Forderungen auf mich warten, werde ich den Nachlass nicht antretten.
Wie sieht es da mit dem Todesfallbeitrag. kann dieser vom Nachlassverwalter zugezogen werden für offene Forderungen meiner verstorbenen Mutter?
Wie soll das gehen wenn ich den Betrag aufgebraucht habe für Bestattung und Wohungsräumung.
Rechnungen sind alle vorhanden.
Vielen Dank Alex
Danach war ich im MA2 Wien.
Weil die Mutter Krankenschwester war, haben die mir den Todefallbeitrag überwiesen.
Ist der Todesfallbeitrag (Ausbezahlt von der MA2 3.670,19 EUR ) Teil des Nachlasses?
Schließlich dient dieser der Deckung der Bestattungskosten.
Wenn es dem Nachlassverwalter mitgeteilt wird, muss etwas anderes als Bestattungskosten davon gedeckt werden?
Ist es Teil der Masse oder ein direkter Anspruch des Hinterbliebenen?
Ich habe davon die Bestattung bezahlt.
Und planne davon die Wohungsentrümpelung zu bezahlen.
Ich habe das dem Nachlassverwalter so mitgeteilt.
Ich werde den Todesfallbeitrag plus mein eigenes Geld (Summe: ca 4000€ ) für Bestattung und Räumung verbraucht haben.
Jetzt warte ich vom Nachlasverwalter auf eine Nachricht ob meine Mutter noch ein Guthaben und/oder offene Forderungen Dritter gehabt hat.
Muss ich mir Sorgen machen ob der Todesfallbeitrag vom Nachlassverwalter für anderes eingefordert wird?
Sollten nur Forderungen auf mich warten, werde ich den Nachlass nicht antretten.
Wie sieht es da mit dem Todesfallbeitrag. kann dieser vom Nachlassverwalter zugezogen werden für offene Forderungen meiner verstorbenen Mutter?
Wie soll das gehen wenn ich den Betrag aufgebraucht habe für Bestattung und Wohungsräumung.
Rechnungen sind alle vorhanden.
Vielen Dank Alex