Wirtschaftliches Naheverhältnis / Makler
Verfasst: 12.02.2018, 13:57
Hallo an alle Forum-Mitglieder,
Ich melde mich an euch mit der bitte um Hilfe bzw. würde gerne die Meinung der Experten hören...
Erstmals eine kurze Zusammenfassung der Situation:
Nach der Abwicklung eines Immobilienkaufes hat es sich herausgestellt, dass der Immobilienmakler schon seit einigen Monaten mit dem Verkäufer in einer geschäftlichen Beziehung ist. Konkret hat das Unternehmen, in welchen der Verkäufer (Privatperson) angestellt ist, und welches im famillieren Besitz ist, für das Unternehmen des Immobilienmaklers mehrere Gebäude saniert bzw. fertiggestellt; die Kontaktperson in dieser Geschäftsbeziehung für den Immobilienmakler war und ist weiterhin der Verkäufer selber. Somit besteht mEn die Möglichkeit, dass der Makler nicht objektiv und ohne Interessenkonflikt gehandelt hat.
Der Immobilienmakler hat den Käufer auf die geschäftliche Beziehung mit dem Unternehmen wo der Verkäufer angestellt ist und welches im Besitz seiner Familie (Eltern) ist nicht hingewiesen (nicht schriftlich und auch nicht mündlich). Der Kauf der Immobilie ist durchgeführt und die Maklerprovision somit fällig.
Laut § 30b Abs. 2 KSchG, sowie laut § 6 Abs. 4 MaklerG, sollte der Makler den Auftraggeber (=Käufer?) über ein wirtschaftliches Naheverhältnis schriftlich informieren. Zu dem ist es nicht gekommen; der Immobilienmakler hat eine wirtschaftliche Beziehung in der ÖVI-Form Nr. 13K /11/2017 schriftlich verneint.
Jetzt dir Frage:
Hat der Immobilienmakler aufgrund der oben genannten Fakten wirklich Anspruch auf die (bereits fällige) Maklerprovision, oder wäre es in diesem Fall möglich, dass ihm die Provision wegen der fehlenden Information an den Verkäufer nicht zusteht?
Danke schon im Voraus für eure Meinung!
LG
Ich melde mich an euch mit der bitte um Hilfe bzw. würde gerne die Meinung der Experten hören...
Erstmals eine kurze Zusammenfassung der Situation:
Nach der Abwicklung eines Immobilienkaufes hat es sich herausgestellt, dass der Immobilienmakler schon seit einigen Monaten mit dem Verkäufer in einer geschäftlichen Beziehung ist. Konkret hat das Unternehmen, in welchen der Verkäufer (Privatperson) angestellt ist, und welches im famillieren Besitz ist, für das Unternehmen des Immobilienmaklers mehrere Gebäude saniert bzw. fertiggestellt; die Kontaktperson in dieser Geschäftsbeziehung für den Immobilienmakler war und ist weiterhin der Verkäufer selber. Somit besteht mEn die Möglichkeit, dass der Makler nicht objektiv und ohne Interessenkonflikt gehandelt hat.
Der Immobilienmakler hat den Käufer auf die geschäftliche Beziehung mit dem Unternehmen wo der Verkäufer angestellt ist und welches im Besitz seiner Familie (Eltern) ist nicht hingewiesen (nicht schriftlich und auch nicht mündlich). Der Kauf der Immobilie ist durchgeführt und die Maklerprovision somit fällig.
Laut § 30b Abs. 2 KSchG, sowie laut § 6 Abs. 4 MaklerG, sollte der Makler den Auftraggeber (=Käufer?) über ein wirtschaftliches Naheverhältnis schriftlich informieren. Zu dem ist es nicht gekommen; der Immobilienmakler hat eine wirtschaftliche Beziehung in der ÖVI-Form Nr. 13K /11/2017 schriftlich verneint.
Jetzt dir Frage:
Hat der Immobilienmakler aufgrund der oben genannten Fakten wirklich Anspruch auf die (bereits fällige) Maklerprovision, oder wäre es in diesem Fall möglich, dass ihm die Provision wegen der fehlenden Information an den Verkäufer nicht zusteht?
Danke schon im Voraus für eure Meinung!
LG