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§ 6 Tiroler Bauordnung

Verfasst: 11.02.2018, 15:54
von wazo@tele2.at
Mein Nachbar plant an meiner südlichen Grundstücksgrenze eine Holzhütte zu errichten.
Mein Problem: Der Nachbar hat viel später (über 10 Jahre) sein Haus gebaut. Er hat seinen Grund um etwa 0,5 m aufgeschütet und an seiner Grenze eine 1 m hohe Betonmauer errichtet. Laut Bauordnung darf der Bau vertikal max. 2,80 m betragen, wobei die Aufschüttung zu berücksichtigen ist. Die gesamte Grundstücksbreite beträgt 28 m. Weiters wird in der Bauordnung festgehalten, dass oberirdische Anlagen höchstens ein Ausmaß von 15 v. H der Fläche des Bauplatzes haben dürfen. Dies wären somit 4,20 m. Lt. Plan wäre die Holzhütte über 5 m breit.
Müßte ich dem zustimmmen???