Kauf über Willhaben - Recht auf Wandlung

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Daniel
Beiträge: 2
Registriert: 05.02.2018, 18:36

Kauf über Willhaben - Recht auf Wandlung

Beitrag von Daniel » 05.02.2018, 18:48

Hallo,

ich habe eine Frage zu einem Kauf über Willhaben - ich habe mich schon ein wenig informiert und mich würde interessieren, ob ich das rechtlich so alles richtig verstanden habe bzw. ob so eine Vorgehensweise wirklich sinnvoll wäre.

Ich habe über Willhaben ein Handy von einer anderen Privatperson gekauft, die das Gerät in der Anzeige als „neuwertig“ beschrieben hat. Nach ein paar Nachrichten haben wir uns getroffen und ich habe das Gerät zum vereinbarten Preis gekauft.
Zu Hause habe ich gemerkt, dass das Handy leider eine sogenannte „iCloud-Sperre“ hat (die der Verkäufer in den Nachrichten zuvor explizit ausgeschlossen hat), wodurch ich das Gerät nur extrem eingeschränkt nutzen kann (keine eigenen Dateien, keine Apps installieren usw.).

Ich habe den Verkäufer daraufhin kontaktiert und nach Verbesserung (§932 (2) ABGB) gebeten - sprich ihn aufgefordert die Sperre aufzuheben. Er konnte mir dabei allerdings nicht helfen, weil er sich nicht mehr an das Passwort erinnern könne und auch sonstige Versuche (Account zurücksetzen u.Ä.) sind fehlgeschlagen.

Deshalb habe ich ihn daraufhin aufgefordert das Gerät zurückzunehmen und mir mein Geld rückzuerstatten (§932 (4) - Wandlung, weil sicherlich kein geringfügiger Mangel).
Er meinte allerdings, er habe das Geld nicht mehr und könne mir nicht weiterhelfen - seitdem reagiert er auf keine Nachfragen mehr.

Also zu meinen Fragen: Ich habe die Rechtslage schon richtig verstanden und definitiv ein Recht auf Wandlung des Vertrags, oder?
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Nachdem er überhaupt nicht mehr reagiert bleibt eigentlich (leider) nur mehr ein rechtlicher Weg - auch dahingehend habe ich mich schon ein wenig informiert und bin auf eine Mahnklage gestoßen - wäre dies in dieser Situation wirklich sinnvoll oder gibt es eine bessere Möglichkeit?

Danke schon einmal und
liebe Grüße



SK
Beiträge: 157
Registriert: 24.01.2018, 00:23

Re: Kauf über Willhaben - Recht auf Wandlung

Beitrag von SK » 05.02.2018, 22:55

Da er nicht mehr reagiert, bleibt wohl tatsächlich nur der Weg über eine Klage offen.

Möglicherweise ist das Telefon sogar gestohlen, darauf deutet die Icloud Sperre doch hin.

Es handelt sich jedoch sicherlich um keinen geringfügigen Mangel und haben Sie daher Recht auf Wandlung, das heißt der Verkäufer bekommt sein Iphone und Sie ihr Geld zurück (plus 4% Zinsen).

Optimal wäre eine Rechtschutzversicherung, dann hätten Sie kein Prozesskostenrisiko.

MfG RA Sebastian Kinberger

Daniel
Beiträge: 2
Registriert: 05.02.2018, 18:36

Re: Kauf über Willhaben - Recht auf Wandlung

Beitrag von Daniel » 06.02.2018, 10:59

Danke für die Antwort!


Ob es gestohlen ist, ist schwer zu sagen - der angemeldete Account läuft jedenfalls schon auf den richtigen Namen des Verkäufers, auch die dazugehörige E-Mail Adresse dürfte passen.

Bezüglich einer Rechtsschutzversicherung werde ich mich informieren, ich glaube wir haben eine - wobei sich das Prozesskostenrisiko bei diesem Streitwert (550€) mit ca. 60€ für die Klage m.E. in Grenzen hält, viel mehr kann dann normalerweise ja nicht mehr dazu kommen, außer er ist wirklich so unvernünftig, dass ich das ganze bis zu einer Zwangsvollstreckung weiterführen muss.


Zwei kurze Fragen noch:

Muss ich die Prozesskosten in der Klage extra ausweisen oder werden die (bei für mich positivem Ausgang) der beklagten Partei sozusagen "automatisch dazugerechnet"?

Kann ich zusätzlich zum Streitwert (550€) + 4% Zinsen und den Prozesskosten auch noch Kosten für Mehraufwand fordern oder ginge das in diesem Fall zu weit? Also so etwas wie Kosten für Zeitaufwand für Recherche, Telefonate, Druckkosten für Unterlagen, Fahrt zum Gericht, verzögerte Reparatur meines alten Handys u.Ä.? Falls möglich: welcher Betrag wäre hier angemessen/realistisch?


Liebe Grüße

SK
Beiträge: 157
Registriert: 24.01.2018, 00:23

Re: Kauf über Willhaben - Recht auf Wandlung

Beitrag von SK » 07.02.2018, 17:59

Wenn eine RS Deckung besteht würde ich zum Anwalt gehen und diesem die Arbeit überlassen.

Bei einer solchen Klage ist jedenfalls die Bereitschaft zu erklären, dass man Zug um Zug bereit ist das verkaufte Iphone zurückzugeben, aber eine Mahnklage ist zulässig. Fraglich ob der Rechtspraktikant beim zuständigen Bezirksgericht mit der Klage nicht überfordert ist (Gerichtsstand, eventuell Frage des anzuwendenden Rechts bei Kauf aus Deutschland.

Die Kosten von € 60,00 sind nur die Pauschalgebühr. Wenn er sich in den Prozess einlässt, dann kommen eventuell noch Kosten des gegnerischen Anwaltes, SV-Gebühren etc. dazu. Die RSV einzuschalten ist sicher ratsam.

MfG

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 58 Gäste