Kauf über Willhaben - Recht auf Wandlung
Verfasst: 05.02.2018, 18:48
Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Kauf über Willhaben - ich habe mich schon ein wenig informiert und mich würde interessieren, ob ich das rechtlich so alles richtig verstanden habe bzw. ob so eine Vorgehensweise wirklich sinnvoll wäre.
Ich habe über Willhaben ein Handy von einer anderen Privatperson gekauft, die das Gerät in der Anzeige als „neuwertig“ beschrieben hat. Nach ein paar Nachrichten haben wir uns getroffen und ich habe das Gerät zum vereinbarten Preis gekauft.
Zu Hause habe ich gemerkt, dass das Handy leider eine sogenannte „iCloud-Sperre“ hat (die der Verkäufer in den Nachrichten zuvor explizit ausgeschlossen hat), wodurch ich das Gerät nur extrem eingeschränkt nutzen kann (keine eigenen Dateien, keine Apps installieren usw.).
Ich habe den Verkäufer daraufhin kontaktiert und nach Verbesserung (§932 (2) ABGB) gebeten - sprich ihn aufgefordert die Sperre aufzuheben. Er konnte mir dabei allerdings nicht helfen, weil er sich nicht mehr an das Passwort erinnern könne und auch sonstige Versuche (Account zurücksetzen u.Ä.) sind fehlgeschlagen.
Deshalb habe ich ihn daraufhin aufgefordert das Gerät zurückzunehmen und mir mein Geld rückzuerstatten (§932 (4) - Wandlung, weil sicherlich kein geringfügiger Mangel).
Er meinte allerdings, er habe das Geld nicht mehr und könne mir nicht weiterhelfen - seitdem reagiert er auf keine Nachfragen mehr.
Also zu meinen Fragen: Ich habe die Rechtslage schon richtig verstanden und definitiv ein Recht auf Wandlung des Vertrags, oder?
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Nachdem er überhaupt nicht mehr reagiert bleibt eigentlich (leider) nur mehr ein rechtlicher Weg - auch dahingehend habe ich mich schon ein wenig informiert und bin auf eine Mahnklage gestoßen - wäre dies in dieser Situation wirklich sinnvoll oder gibt es eine bessere Möglichkeit?
Danke schon einmal und
liebe Grüße
ich habe eine Frage zu einem Kauf über Willhaben - ich habe mich schon ein wenig informiert und mich würde interessieren, ob ich das rechtlich so alles richtig verstanden habe bzw. ob so eine Vorgehensweise wirklich sinnvoll wäre.
Ich habe über Willhaben ein Handy von einer anderen Privatperson gekauft, die das Gerät in der Anzeige als „neuwertig“ beschrieben hat. Nach ein paar Nachrichten haben wir uns getroffen und ich habe das Gerät zum vereinbarten Preis gekauft.
Zu Hause habe ich gemerkt, dass das Handy leider eine sogenannte „iCloud-Sperre“ hat (die der Verkäufer in den Nachrichten zuvor explizit ausgeschlossen hat), wodurch ich das Gerät nur extrem eingeschränkt nutzen kann (keine eigenen Dateien, keine Apps installieren usw.).
Ich habe den Verkäufer daraufhin kontaktiert und nach Verbesserung (§932 (2) ABGB) gebeten - sprich ihn aufgefordert die Sperre aufzuheben. Er konnte mir dabei allerdings nicht helfen, weil er sich nicht mehr an das Passwort erinnern könne und auch sonstige Versuche (Account zurücksetzen u.Ä.) sind fehlgeschlagen.
Deshalb habe ich ihn daraufhin aufgefordert das Gerät zurückzunehmen und mir mein Geld rückzuerstatten (§932 (4) - Wandlung, weil sicherlich kein geringfügiger Mangel).
Er meinte allerdings, er habe das Geld nicht mehr und könne mir nicht weiterhelfen - seitdem reagiert er auf keine Nachfragen mehr.
Also zu meinen Fragen: Ich habe die Rechtslage schon richtig verstanden und definitiv ein Recht auf Wandlung des Vertrags, oder?
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Nachdem er überhaupt nicht mehr reagiert bleibt eigentlich (leider) nur mehr ein rechtlicher Weg - auch dahingehend habe ich mich schon ein wenig informiert und bin auf eine Mahnklage gestoßen - wäre dies in dieser Situation wirklich sinnvoll oder gibt es eine bessere Möglichkeit?
Danke schon einmal und
liebe Grüße