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§ 932 ABGB Rechte aus der Gewährleistung

Verfasst: 05.02.2018, 07:58
von Karmar01
Hallo Leute.

Nachdem ich bei meiner vorigen Frage keine Antwort erhalten habe und ich an anderer Stelle schon etwas weiter gekommen bin hätte ich noch eine spezifische Frage an euch.

Es geht um § 932 ABGB Rechte der Gewährleistung

Ich habe bei einem Mobilfunkanbieter eine Vertragsverlängerung gemacht inkl. einem neuen iPhone.
Das iphone war defekt als ich es aus der OVP genommen habe. Es ist noch keine 2 Wochen alt.

In einem anderen Forum sagte man mir jetzt dass ich durch § 932 ABGB Absatz 2 auf einen Austausch anstatt einer Reperatur bestehen kann. Ist das korrekt?

Danke

Lg

Re: § 932 ABGB Rechte aus der Gewährleistung

Verfasst: 05.02.2018, 12:57
von lexlegis
Sie haben als Übernehmer, der den primären Gewährleistungsbehelf nach § 932 Abs 2 ABGB geltend machen will, grundsätzlich ein Wahlrecht (ob Austausch oder Verbesserung). Dieses kann vom Verkäufer durch die Einrede der Unverhältnismäßigkeit (wenn der Mangel nur geringfügig ist und leicht repariert werden kann) angefochten werden. In diesem Fall kann der Übergeber darauf bestehen, dass die Sache repariert wird.

Ein Gewährleistungsrecht besteht nur, wenn eine Sache gegen Entgelt überlassen wurde (§ 922 ABGB). Wenn Sie einen Mobilfunkvertrag mit dem Dienstanbieter schließen und das Handy als "Geschenk" dabei ist, könnte man ein Gewährleistungsrecht eventuell in Abrede stellen. Eine vertragliche Garantie könnte jedoch vorliegen.

Re: § 932 ABGB Rechte aus der Gewährleistung

Verfasst: 05.02.2018, 13:14
von Karmar01
Danke schonmal für die Antwort.

Das Handy war aber nicht als Geschenk dabei sondern hat mit dem abgeschlossenen Tarif 600 Euro gekostet.

Der Mangel ist meiner Meinung nach auch kein geringfügiger ( ich bin aber natürlich kein Techniker), die Kamera hat einen Defekt.

Lg

Re: § 932 ABGB Rechte aus der Gewährleistung

Verfasst: 05.02.2018, 13:42
von lexlegis
Wie gesagt, wenn sich der Mangel leicht beheben lässt, dann kann der Übergeber auf Reparatur bestehen. Fragen Sie am besten nach wie lange die Behebung des Mangels dauern würde.

Re: § 932 ABGB Rechte aus der Gewährleistung

Verfasst: 05.02.2018, 13:44
von Karmar01
Ok werde ich machen. Ich danke Ihnen vielmals!