Studentenheimgesetz § 6 "unmittelbar drohende Gefahr"
Verfasst: 02.02.2018, 10:47
Hallo,
mich würde mal interessieren, was unter der "unmittelbar drohenden Gefahr" verstanden wird, wie sie in § 6 erwähnt wird.
Ist das irgendwo geregelt?
Zählt dazu bereits eine Gefahr für das Eigentum des Heimträgers? Und ab welcher "Schwelle" ist das gegeben? Verschmutzung/Unordnung? Bereits eingetretene Schäden? Oder wirklich nur akute "Gefahr" wie Feuer o.Ä.?
Danke!
lg
mich würde mal interessieren, was unter der "unmittelbar drohenden Gefahr" verstanden wird, wie sie in § 6 erwähnt wird.
Ist das irgendwo geregelt?
Zählt dazu bereits eine Gefahr für das Eigentum des Heimträgers? Und ab welcher "Schwelle" ist das gegeben? Verschmutzung/Unordnung? Bereits eingetretene Schäden? Oder wirklich nur akute "Gefahr" wie Feuer o.Ä.?
Danke!
lg