Sexuelle Belästigung

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Ernstbleiben
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Sexuelle Belästigung

Beitrag von Ernstbleiben » 01.02.2018, 17:51

Kann man wegen sexueller Belästigung angezeigt werden wenn man Fotos von jemandem macht? Mir wird das zur Zeit nämlich unterstellt und mir wurde damit gedroht. Soweit ich weis, kann man doch Fotos machen wie man fröhlich ist solange man es für den "Eigengebrauch" verwendet. Wenn es weiter geschickt oder gar verkauft wird ist es eine andere Sache, dass weis ich aber das blose fotografieren ist doch nicht gesetzeswidrig. Danke im Voraus für die Antworten!



Adler2
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Re: Sexuelle Belästigung

Beitrag von Adler2 » 01.02.2018, 20:12

Ernstbleiben hat geschrieben:
01.02.2018, 17:51
Soweit ich weis, kann man doch Fotos machen wie man fröhlich ist solange man es für den "Eigengebrauch" verwendet. Wenn es weiter geschickt oder gar verkauft wird ist es eine andere Sache, dass weis ich aber das blose fotografieren ist doch nicht gesetzeswidrig.
nur zu diesem Punkt:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Jus ... 00_000.pdf

lg, Adler

lexlegis
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Re: Sexuelle Belästigung

Beitrag von lexlegis » 01.02.2018, 20:24

Sexuelle Belästigung ist das keine. Wenn die Person angezogen oder nackt und volljährig war, als Sie das Foto machten, ist das Verhalten in keinster Weise gerichtlich strafbar. Siehe zudem: § 207a Abs 5 Z 1 StGB. (verlangt allerdings Einwilligung).

Zivilrechtlich müssen Sie an der Erstellung eines Fotos einer Person (die bewusst uns Visier genommen wurde und auf dem Foto identifizierbar ist) laut OGH ein berechtigtes Interesse nachweisen können, andernfalls liegt ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dieser Person vor, der mit rechtlichen Schritten bekämpft werden kann.

Siehe dazu: Die Entscheidung des Kollegen aus dem RIS.

Ernstbleiben
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Re: Sexuelle Belästigung

Beitrag von Ernstbleiben » 01.02.2018, 20:35

Danke für die schnelle Antwort. Nicht wundern das ich jetzt nachfrage, da ich mich in keiner Schuld sehe, mich interessiert lediglich das Thema. Ich sag jetzt einfach wir sind beide noch nicht volljährig aber kurz davor und im gleichen Alter. Wie sieht es da aus? Und soweit ich dem kurzen durchschauen ihres Anhanges entnehmen kann ist es nur strafbar wenn es systematisch, geplant und in einem langem Zeitraum ist. Also nehmen wir an, im Alltag spricht mich jemand durch desen Aussehen an, und ich meine, warum auch immer, das fotografieren zu müssen, wäre es nicht strafbar solang ich es unauffällig mache und die Person sich nicht belästigt fühlt?

Adler2
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Re: Sexuelle Belästigung

Beitrag von Adler2 » 01.02.2018, 20:46

lexlegis hat geschrieben:
01.02.2018, 20:24
Zivilrechtlich müssen Sie an der Erstellung eines Fotos einer Person (die bewusst uns Visier genommen wurde und auf dem Foto identifizierbar ist) laut OGH ein berechtigtes Interesse nachweisen können, andernfalls liegt ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dieser Person vor, der mit rechtlichen Schritten bekämpft werden kann.
Dazu hätte ich jetzt folgende Frage:

"berechtiges Interesse" wäre das z.B.:

1) jemand (oder dessen Hund) macht einen Gegenstand/ein Kleidungsstück von mir - sagen wir mal - nicht absichtlich, kaputt bzw. in großem Ausmaß schmutzig. Und möchte nicht für die Wiedergutmachung aufkommen bzw. mir seine Daten geben.

2) jemand macht mit Absicht die oben erwähnten Sachen kaputt (dass ich den dann gar nicht wegen Kostenersatz und Daten fragen brauche....)

3) jemand macht eine Straftat, die ich sehe, wie sie grade begangen wird (z.B: Sachbeschädigung, Diebstahl, etc.) und verständige sofort die Polizei....und: kann aber selbst nicht zur weiteren Hilfe/Verhinderung etwas beitragen, weil sonst Selbstgefährdung.

In Fall 1+2 wäre Eigeninteresse wegen Anzeige, im Fall 3 wäre es für die Polizei evtl. hilfreich.

Bei allen 3 Fällen könnte der Betroffene (bzw. wird es wahrscheinlich) abstreiten, dass er xy gemacht hat und kann dann mir vorwerfen, ich hätte kein Recht gehabt das Foto zu machen (bzw. dann rechtliche Schritte gegen mich machen)

Falls man bei Fall 3 mitfilmen würde (nachdem man Polizei verständigt hat und sonst nichts dazu tun kann um xy zu verhindern), wäre ja zu sehen wer was gemacht hat.

Danke im Vorraus, lg, Adler
Zuletzt geändert von Adler2 am 01.02.2018, 21:04, insgesamt 1-mal geändert.

Adler2
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Re: Sexuelle Belästigung

Beitrag von Adler2 » 01.02.2018, 21:00

Ernstbleiben hat geschrieben:
01.02.2018, 20:35
dem kurzen durchschauen ihres Anhanges entnehmen kann ist es nur strafbar wenn es systematisch, geplant und in einem langem Zeitraum ist. Also nehmen wir an, im Alltag spricht mich jemand durch desen Aussehen an, und ich meine, warum auch immer, das fotografieren zu müssen, wäre es nicht strafbar solang ich es unauffällig mache und die Person sich nicht belästigt fühlt?
Ich weiß jetzt nicht, ob Sie mich meinen (wegen Anhang).

Ich will aber trotzdem dazu was sagen - als Betroffene, die selbst fotografiert und filmt.

Wenn Sie sich den Anhang bitte genau durchlesen, könnte es für Sie vielleicht schon verständlicher sein.

nur strafbar.....wenn es systematisch, geplant und in einem langem Zeitraum.......: da kann ich Ihnen nicht folgen, wie das zu verstehen ist.
Wenn Sie im Alltag jemand "anspricht", dann würden Sie ja spontan ein Foto machen (wollen). Wo ist da eine Planung über längerem Zeitraum?
Aber egal.
Das Beispiel, das im Anhang beschrieben wird: wenn ich ein Urlaubsfoto im Weitwinkel mache...von einer Wiese und da sind im Hintergrund Leute, die durch die Landschaft gehen bzw. dort vielleicht sitzen: Sofern diese Leute nur "Beiwerk" auf meiner Aufnahme sind, muss ich nicht hingehen und extra fragen, ob ich jetzt ein Bild von der Wiese machen darf. (ich persönlich gehe trotzdem zu Leuten hin, die ich am Bild hätte und informiere Sie, dass ich eine Gesamtaufnahme mache und nicht direkt SIE fotografiere (die meisten sind dann so nett und welchseln den Platz - für kurz).

Wenn ich aber mit Tele-Objektiv genau DIE Leute in Großformat, bildfüllend und gut erkennbar ablichte, die am Ende der Wiese auf der Sitztbank sitzen, dann müßte ich sie vorher fragen bzw. ohne Einverständnis nicht fotografieren/filmen.

Jetzt mal Frage an SIE: würden SIE das wollen, dass sie ein x-beliebiger Fremder einfach fotografiert??

Also ICH bekomme da immer die Krise, wenn ich ein Objektiv länger auf mich gerichtet sehe und frage dann schon mal nach, WAS fotografiert wird.

Ernstbleiben
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Re: Sexuelle Belästigung

Beitrag von Ernstbleiben » 01.02.2018, 22:03

Waren nich Sie, die den Anhang geschickt hat? Ist jetzt egal.

Nach genaurem durchlesen, würde man gegen das persönliche Recht verstoßen von jemandem, ohne desen Einwilligung, Fotos zu machen und es wäre keineswegs sexuelle Belästigung.

Trotzdem Danke :D

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