Verbraucherschutz, Rücktrittsrecht

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petra1808
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Verbraucherschutz, Rücktrittsrecht

Beitrag von petra1808 » 01.02.2018, 11:33

Wir haben am 09.01.dJ in einem Elektronikfachhandel ein neues TV Gerät erworben. Dieses Gerät funktionierte bei Inbetriebnahme nicht. Das Gerät wurde (mit einem Zeugen) im Fachhandel überprüft und umgetauscht. Für das neue Gerät wurde keine Rechnung ausgestellt und nicht im Originalkarton sondern per Hand mit einer dünnen Folie drumherum mitgegeben. Zuhause stellte sich heraus, dass auch dieses Gerät nicht funktioniert. Daraufhin sind wir erneut in den Fachhandel. Der Verkäufer erklärte uns das eine Rücknahme nicht mehr möglich sei, da dies nur 14 Tage gehe und die Rechnung (vom Erstkauf) auf den 09.01. datiert ist. Desweiteren gibt es wiederholt widersprüchliche Informationen. Beim Erstkauf wurde das Gerät direkt im Fachhandel überprüft, beim Zweitgerät erklärte uns der Verkäufer das eine Überprüfung im Geschäft nicht möglich sei. Meinem Vater wurde beim Erstkauf erklärt das es keine Techniker bei ihnen gäbe die uns weiterhelfen könnten, beim Zweitkauf wurde plötzlich erwähnt das sie mit Technikern zusammenarbeiten. Jetzt sollte das Erstgerät (das immer noch im Fachhandel in einem Hinterraum stand) durch einen solchen Techniker überprüft werden und desweiteren sollte ein Techniker auch zu uns nach Hause kommen und das Zweitgerät ebenso überprüfen. Melden tut sich auch nach wiederholten Versprechungen niemand, weder der Verkäufer noch der Techniker.
Meine Frage ist: Haben wir ein Rücktrittsrecht? Haben wir sonst eine rechtliche Möglichkeit von diesem Kauf zurückzutreten?



Hermann2
Beiträge: 62
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Re: Verbraucherschutz, Rücktrittsrecht

Beitrag von Hermann2 » 01.02.2018, 12:08

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