Online Betrug
Verfasst: 30.01.2018, 16:42
Hi an alle!
Ich habe eine Frage die mein weiteres Vorgehen in einem Betrugsfall betrifft.
Im Sommer 2016 hat mich ein User auf einer Online-Plattform (nicht ebay) um ein paar hundert Euro erleichtert - habe das Geld damals via Banküberweisung geschickt. Der User kommt aus Deutschland, ich selbst aus Österreich. Ich bin daraufhin zur Polizei gegangen und habe den Fall (gut dokumentiert) zur Anzeige gebracht.
Jetzt, 1 1/2 Jahre später bekam ich eine Auskunft von der österreichischen Staatsanwaltschaft dass der Betrüger bereits in Deutschland verurteilt wurde (wurde also anscheinend erwischt, auch in anderen Fällen) und dass das Verfahren hier eingestellt wird weil (a) das sowieso über eine private Klage erfolgen müsste und nicht über die Staatsanwaltschaft (auch wenn der User aus Österreich kommen würde) und (b) weil der User bereits in Deutschland verurteilt wurde und nicht zweimal wegen der selben Sache verurteilt werden kann.
Auf meine Anfrage was ich jetzt noch machen kann riet mir die Dame von der Staatsanwaltschaft einen eingeschriebenen Brief an den User zu schicken (sie gab mir Name, Adresse und Geburtsdatum des Betrügers) und in Kopie auch an den Anwalt der den Betrüger vertreten hat (habe ebenfalls den Namen und Adresse des Anwalts). In dem Brief an den Betrüger soll etwas in der Art drinnen stehen dass ich ihm noch eine Frist von 4 Wochen gebe bis er den Betrag zurück überweisen kann, ansonsten werde ich zivilrechtlich klagen.
Meine Fragen nun:
1) In meinem Brief an den Anwalt des Betrügers: Was soll da drinnen stehen? Nur ob er in diesem Fall noch zuständig ist? Ich meine, auch wenn der Betrüger schuldig gesprochen wurde wird mir sein Anwalt wohl kaum helfen wieder an mein Geld zu kommen, oder?
2) Ich sehe z.B. in folgendem Link (siehe unten) dass man in den Brief an den Betrüger auch folgendes schreiben kann:
"Ich bitte Sie nochmals, um sowohl mir als auch sich selbst weitere Kosten und Schwierigkeiten zu ersparen, mir den fälligen Betrag umgehend zu überweisen. Ansonsten sähe ich mich gezwungen, mein Geld/meine Ware bei Ihnen vor Ort persönlich einzufordern."
Ist das nicht schon fast eine Drohung oder kann ich das ruhig verwenden?
Der Link: http://www.ebay.de/gds/So-bekommen-Sie- ... 628/g.html
Vielen Dank!
Ich habe eine Frage die mein weiteres Vorgehen in einem Betrugsfall betrifft.
Im Sommer 2016 hat mich ein User auf einer Online-Plattform (nicht ebay) um ein paar hundert Euro erleichtert - habe das Geld damals via Banküberweisung geschickt. Der User kommt aus Deutschland, ich selbst aus Österreich. Ich bin daraufhin zur Polizei gegangen und habe den Fall (gut dokumentiert) zur Anzeige gebracht.
Jetzt, 1 1/2 Jahre später bekam ich eine Auskunft von der österreichischen Staatsanwaltschaft dass der Betrüger bereits in Deutschland verurteilt wurde (wurde also anscheinend erwischt, auch in anderen Fällen) und dass das Verfahren hier eingestellt wird weil (a) das sowieso über eine private Klage erfolgen müsste und nicht über die Staatsanwaltschaft (auch wenn der User aus Österreich kommen würde) und (b) weil der User bereits in Deutschland verurteilt wurde und nicht zweimal wegen der selben Sache verurteilt werden kann.
Auf meine Anfrage was ich jetzt noch machen kann riet mir die Dame von der Staatsanwaltschaft einen eingeschriebenen Brief an den User zu schicken (sie gab mir Name, Adresse und Geburtsdatum des Betrügers) und in Kopie auch an den Anwalt der den Betrüger vertreten hat (habe ebenfalls den Namen und Adresse des Anwalts). In dem Brief an den Betrüger soll etwas in der Art drinnen stehen dass ich ihm noch eine Frist von 4 Wochen gebe bis er den Betrag zurück überweisen kann, ansonsten werde ich zivilrechtlich klagen.
Meine Fragen nun:
1) In meinem Brief an den Anwalt des Betrügers: Was soll da drinnen stehen? Nur ob er in diesem Fall noch zuständig ist? Ich meine, auch wenn der Betrüger schuldig gesprochen wurde wird mir sein Anwalt wohl kaum helfen wieder an mein Geld zu kommen, oder?
2) Ich sehe z.B. in folgendem Link (siehe unten) dass man in den Brief an den Betrüger auch folgendes schreiben kann:
"Ich bitte Sie nochmals, um sowohl mir als auch sich selbst weitere Kosten und Schwierigkeiten zu ersparen, mir den fälligen Betrag umgehend zu überweisen. Ansonsten sähe ich mich gezwungen, mein Geld/meine Ware bei Ihnen vor Ort persönlich einzufordern."
Ist das nicht schon fast eine Drohung oder kann ich das ruhig verwenden?
Der Link: http://www.ebay.de/gds/So-bekommen-Sie- ... 628/g.html
Vielen Dank!