Flammenwerfer deffinition
Verfasst: 29.01.2018, 22:32
Hallo,
einige haben es vieleicht mitbekommen. Elon Musk verkauft derzeit einen „Flammenwerfer“
Ich bin durch das reden mit Kollegen zur Frage gekommen ob dieser bei uns theoretisch erlaubt währe
dieser ist im grunde ein Flämmer wie ihn auch zb. dachdecker verwenden nur in form eines Gewehres.
wie wird dieser im österreichischen Recht gesehen? Im Deutschen Recht steht
„bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen“
das würde jedoch auch das Werkzeug des Dachdeckers verbieten...
Wie sieht das im österreichischen Recht aus ?
Und was währe beim Import zu beachten?
Danke für jede Info
einige haben es vieleicht mitbekommen. Elon Musk verkauft derzeit einen „Flammenwerfer“
Ich bin durch das reden mit Kollegen zur Frage gekommen ob dieser bei uns theoretisch erlaubt währe
dieser ist im grunde ein Flämmer wie ihn auch zb. dachdecker verwenden nur in form eines Gewehres.
wie wird dieser im österreichischen Recht gesehen? Im Deutschen Recht steht
„bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen“
das würde jedoch auch das Werkzeug des Dachdeckers verbieten...
Wie sieht das im österreichischen Recht aus ?
Und was währe beim Import zu beachten?
Danke für jede Info