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Flammenwerfer deffinition

Verfasst: 29.01.2018, 22:32
von Andi
Hallo,

einige haben es vieleicht mitbekommen. Elon Musk verkauft derzeit einen „Flammenwerfer“
Ich bin durch das reden mit Kollegen zur Frage gekommen ob dieser bei uns theoretisch erlaubt währe
dieser ist im grunde ein Flämmer wie ihn auch zb. dachdecker verwenden nur in form eines Gewehres.
wie wird dieser im österreichischen Recht gesehen? Im Deutschen Recht steht

„bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen“

das würde jedoch auch das Werkzeug des Dachdeckers verbieten...

Wie sieht das im österreichischen Recht aus ?
Und was währe beim Import zu beachten?

Danke für jede Info

Re: Flammenwerfer deffinition

Verfasst: 30.01.2018, 01:50
von lexlegis
Ein Flammenwerfer fällt unter (verbotenes) Kriegsmaterial.

Der Besitz und der Erwerb sind daher gemäß § 18 Abs 1 iVm § 5 Abs 1 WaffG (§ 2 KMG iVm § 1 Z 4 lit a Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial) verboten!

Das Gerät, das ein Dachdecker verwendet, erfüllt weder den Waffenbegriff iSd § 1 WaffG, zumal es seinem Wesen nach nicht dazu bestimmt ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen, noch den Begriff von anderem Kriegsmaterial iSd § 5 Abs 1 WaffG.

Re: Flammenwerfer deffinition

Verfasst: 30.01.2018, 06:59
von Andi
Danke für die Antwort .
Das heißt es kommt in diesem Fall vermutlich auf die Deffinition an wie man dieses zweifellos gefährliche Spielzeug einstuft und ob man es Flammenwerfer nennt oder nicht zur info hier ein link
https://www.boringcompany.com/flamethrower
Bzw wenn es nicht ganz so Waffenmäßig aussehen würde und unkrautvernichter genannt werden würde ... :D

Danke jedenfalls für die Info