Schenkung auf den Todesfall "zurückgeben"

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Thomas23
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Schenkung auf den Todesfall "zurückgeben"

Beitrag von Thomas23 » 25.01.2018, 22:40

Guten Tag,
ich habe von meiner Mutter ein Haus geschenkt bekommen.
In dem Schenkungsvertrag wurde eine Schenkung für den Fall meines Todes zurück an sie vereinbart.
Nun möchte ich dieses Haus verkaufen. Sie ist damit einverstanden.

Was ist jetzt zu tun?
Muss man diese Schenkung auf den Todesfall zurücknehmen bzw. geht das überhaupt?
Kann ich das Haus "einfach so" verkaufen?

Freue mich über jede Antwort!

Freundliche Grüße
Thomas



MG
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Re: Schenkung auf den Todesfall "zurückgeben"

Beitrag von MG » 26.01.2018, 12:46

Wenn die Schenkung auf den Todesfall nicht grundbücherlich - etwa durch ein Veräußerung- und Belastungsverbot - abgesichert wurde, dann KÖNNEN Sie über die Liegenschaft ohne weiteres verfügen. Da die Berechtigte aus der Schenkung auch einverstanden ist, DÜRFEN Sie auch darüber verfügen.

Es wäre mM aber jedenfalls empfehlenswert, den Schenkungsvertrag formell aufzuheben.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Thomas23
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Re: Schenkung auf den Todesfall "zurückgeben"

Beitrag von Thomas23 » 28.01.2018, 18:29

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Hätte mir das offengesagt schwieriger vorgestellt.

Freundliche Grüße!

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