Geistig abnorme Rechtsbrecher

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Joker2009
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Registriert: 23.01.2018, 17:55

Geistig abnorme Rechtsbrecher

Beitrag von Joker2009 » 23.01.2018, 18:09

Hallo,

ich hätte einmal eine Frage zum Thema geistig abnorme Rechtsbrecher.

Anhand von was bzw. wie vielen Gutachten entscheidet ein Richter wann ein geistig abnormer geheilt ist und wieder in die Freiheit entlassen werden kann?

Bzw. wie verläuft so ein Verfahren?

Haftet der Psychiater oder irgendwer bei Rückfall bzw. kann man rechtliche Schritte gegen den Staat oder den Psychiater eines bereits geheilten geistig abnormen einleiten, wenn dieser dieselbe Tat wieder begangen hat?

Was ich gelesen habe muss ein geheilter entlassener Täter meist eine weiterführende Therapie machen, was passiert wenn er zu dieser nicht erscheint?

Anhand von was bzw. wie vielen Sitzungen beschließt ein Psychiater ob ein Täter geheilt ist und wie kann es sein das einige Täter nach der Maßnahmen Haft entlassen werden obwohl diese eigentlich laut der Verurteilung noch einige Jahre zum Absitzen in der Strafhaft hätten?

Ich hoffe es findet sich jemand der mir bei diesem Thema ein wenig helfen kann :-)



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