Strafanzeige via Anwalt

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MarinaSt
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Strafanzeige via Anwalt

Beitrag von MarinaSt » 22.01.2018, 10:39

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde mich gerne nur hier kurz informieren über einen Ablauf einer Strafanzeige via Anwalt und dazu hätte ich folgende Fragen, dies sind aber rein fiktiv, aber ich höre soviel und lese soviel und da mich der Bereich sehr interessiert, möchte ich diesbezüglich rein informieren:

Die angenommene Ausgangslage ist:
Ein von mir Bekannter behauptet, das er mir zu einem Kredit verhelfen kann und legt mir diesbezüglich Unterlagen vor. Da sich die Kreditvergabe jedoch verzögert, leihe ich mir Geld von mit Hilfe dieser Unterlagen von einer dritten Person. Nach einer geraumer Zeit fordert diese Person sein geliehens Geld retour und da ich den Kredit noch nicht erhalten habe, kann ich dies nicht bezahlen.

Ich sehe das nun so, ich erstattet gegen den Bekannten eine Strafanzeige wegen Betrug, das mir von von Seite der dritten Person nicht wirklich was passiert. Dies würde ich über einen Anwalt machen, der das dann an die Staatsanwaltschaft sendet.

1.) Wird dann sofort eine Ermittlung gegen meinen Bekannten eingeleitet?
2.) Wenn es offensichtlich ist das es Betrug ist und mein Bekannter mir dann doch den Betrag zahlt, wird das dann eingestellt bzw. könnte mein Anwalt sagen, wenn er das an die Staatsanwaltschaft schickt und mein Bekannter einen fixen Termin zusichert, das die Staatsanwaltschaft warten soll mit der Ermittlung oder die Aufnahme eines Verfahrens bzw. hat er überhaupt dann noch Einfluss zu sagen, das ist erledigt und lassen wir es?

Wie gesagt, dies ist rein fiktiv, aber ich habe schon soviel gehört von solchen Dingen und auch auch viele Sachen im Bezug auf die Reaktion der Staatsanwaltschaft, das mich das einfach interessiert.

Danke im Voraus
Liebe Grüße Marina



lexlegis
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Re: Strafanzeige via Anwalt

Beitrag von lexlegis » 22.01.2018, 15:25

Betrug scheidet hier -ohne nähere Überprüfung der äußeren Tatseite- von vorn herein aus, da Ihr Bekannter laut Sachverhalt -auf der inneren Tatseite- keinen unrechtmäßigen Bereicherungsvorsatz hatte, was aber für eine Strafbarkeit nach § 146 StGB vorausgesetzt wird.

Da Betrug ein Offizialdelikt ist, brauchen Sie nicht -sofern keine Begehung im Familienkreis nach § 166 Abs 1 StGB einschlägig ist- mit Hilfe eines Anwaltes vorzugehen. Sie können direkt zur Polizei gehen und den Sachverhalt anzeigen (§ 80 Abs 1 StPO). Die StA wird dann ermitteln und das Verfahren gemäß § 190 Z 1 StPO einstellen :wink:

MfG
lexlegis

MarinaSt
Beiträge: 2
Registriert: 22.01.2018, 10:25

Re: Strafanzeige via Anwalt

Beitrag von MarinaSt » 23.01.2018, 16:10

Danke für die Antwort "lexlegis" und in diesem Fall hätte ich eigentlich ein Problem, wenn die dritte Person das Geld zurück möchte und mich verklagen würde, da ich ja Geld angenommen habe!

steffwalde
Beiträge: 9
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Re: Strafanzeige via Anwalt

Beitrag von steffwalde » 28.01.2018, 20:04

MarinaSt hat geschrieben:
22.01.2018, 10:39
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde mich gerne nur hier kurz informieren über einen Ablauf einer Strafanzeige via Anwalt und dazu hätte ich folgende Fragen, dies sind aber rein fiktiv, aber ich höre soviel und lese soviel und da mich der Bereich sehr interessiert, möchte ich diesbezüglich rein informieren:

1.) Wird dann sofort eine Ermittlung gegen meinen Bekannten eingeleitet?
2.) Wenn es offensichtlich ist das es Betrug ist und mein Bekannter mir dann doch den Betrag zahlt, wird das dann eingestellt bzw. könnte mein Anwalt sagen, wenn er das an die Staatsanwaltschaft schickt und mein Bekannter einen fixen Termin zusichert, das die Staatsanwaltschaft warten soll mit der Ermittlung oder die Aufnahme eines Verfahrens bzw. hat er überhaupt dann noch Einfluss zu sagen, das ist erledigt und lassen wir es?

Glaub mir, es wird NICHT sofort eine Ermittlung gegen deinen Bekannten eingeleitet. Dafür steht gar nicht das notwendige Personal zu Verfügung!

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