Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

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Michaela2
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Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von Michaela2 » 21.01.2018, 09:00

Sg. Team,
ich habe zwei Kredite zurückgezahlt (insgesamt Euro 46.000) und wollte diese im Grundbuch löschen lassen.
Dafür wird vom Gericht Euro 88,- verlangt.
Leider geht dies nur mehr über einen Notar oder RA. Ich habe die zwei Löschungsurkunden der Bank zum RA gebracht, dieser hat die Löschung bei Gericht beantragt (blöderweise habe ich nicht vorher nach dem Tarif gefragt, ich habe angenommen, dass es wohl nicht mehr als 400,- ausmachen würde).
Dafür möchte er jetzt vom mir Euro 1198,20 (davon sind 58,41 Barauslagen)!! Das kann doch nicht stimmen??
Insgesamt beträgt die Rechnung € 1286,20 (mit den Gerichtsgebühren von € 88,-). Angehängt sind noch die zwei Beschlüsse vom Gericht und der Grundbuchauszug. Ich habe die Rechnung noch nicht bezahlt.
Er hat den Tarif T2" verrechnet. Dieser ist doch nur bei Klagseinreichnungen usw. zu verrechnen.
Gilt dieser teure Tarif auch für die Einreichung zur Löschung des Kredites?? ich dachte eher an TP1.
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben?



schanzenpeter
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Re: Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von schanzenpeter » 21.01.2018, 11:45

Die Seite der Arbeiterkammer dürfte interessant sein.
https://media.arbeiterkammer.at/PDF/Grundbuch_Infos.pdf

Michaela2
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Re: Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von Michaela2 » 21.01.2018, 13:25

Danke schön. Aber ich wollte eigentlich wissen, welchen Tarif der Rechtsanwalt für die Eingabe verrechnen darf - ich finde die Rechnung ja völlig überteuert.

MG
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Re: Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von MG » 22.01.2018, 14:44

TP 2 wäre prinzipiell angemessen, aber ich kann die Bemessungsgrundlage nicht verifizieren und es ist auch die Frage zu stellen, ob tatsächlich 2 GB-Gesuche erforderlich waren und auch gemacht wurden.

Deshalb ein paar Fragen:

1. Die Liegenschaft ist Ihr Alleineigentum?

2. Auf dieser einen Liegenschaft (und nur auf dieser!) waren 2 Pfandrechte (Hypotheken) für die selbe Bank eingetragen?

3. Wie hoch waren die Hypothekarsummen der jeweiligen Pfandrechte?

4. Wurde/n die Löschung/en vom Grundbuch bereits durchgeführt und haben Sie diesbezüglich bereits eingeschriebene Post vom Gericht (Beschluss/Beschlüsse) erhalten? Wenn ja, einen oder 2 Beschlüsse?

Nach Erhalt dieser Infos komme ich auf Ihre Anfrage zurück.

mfG
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Michaela2
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Re: Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von Michaela2 » 22.01.2018, 17:40

Sg. Herr Dr. Gruner,
das Reihenhaus ist mein alleiniges Eigentum.
Es waren zwei Löschungserklärungen (für dasselbe Haus von der gleichen Bank) vorhanden. 1x 19.200 Euro, 1x 26.900 Euro.
Einen Kredit hatte ich im Nov. 2016 abbezahlt, den zweiten im August 2017. Dann erst habe ich die Löschungsurkunden der Bank eingeholt (von selbst haben sie sie mir leider nicht geschickt).
Beide habe ich zugleich zum RA gebracht, damit sie auch gleichzeitig eingereicht werden.

Am vergangenen Freitag habe ich einen eingeschriebene Brief vom Gericht erhalten mit zwei Beschlüssen.

Die Rechnung, noch einmal die zwei Beschlüsse und den Grundbuchauszug habe ich per Mail vom RA erhalten.
Ich habe angenommen, dass eine Einreichung genügt. Auf der Rechnung wurde 2x das Grundbuchsgesuch TP2 verrechnet.
Vielen Dank!

Hubert Neubauer
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Re: Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von Hubert Neubauer » 22.01.2018, 20:32

Der Anwalt muss natürlich konzentriert einreichen und hat auch eine Verbindungspflicht. Er darf nicht doppelt abrechnen, wenn es in einem Gesuch geht.

TP2 ist korrekt und dann halt aufgrund der höheren Bemmesungsgrundlage, also € 46.100,--, ergibt € 752,22 brutto. Dazu kommen noch Barauslagen, nämlich Archiviumsgebühr (ca. € 10,-- pro archivierter Urkunde, also ca € 20,--, Kosten für GB-Auszüge (ca € 15,-- pro Gesuch, also 2x mal einmal vor GB-Gesuch und einmal nachher) und Gebühren für das Grundbuchsgesuch (1x € 44).

Summa summarun ca € € 850.

Wenn er 2 Gesuche eingebracht hat, sind 2 mal Gebühr (€ 88) und TP2 auf Grundlage € 19.200,-- (€ 448,38) und € 26.900,-- ( € 582,48). Das kommt dann auf die abgerechnete Summe. Daher hat er ca € 300,00 zuviel abgerechnet, es sei denn, es bestand irgendeine Notwendigkeit 2 Gesuche einzubringen, die sich jedoch nicht erkennen lässt.

MG
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Re: Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von MG » 23.01.2018, 15:38

Hubert Neubauer hat die Berechnung mM nach absolut richtig angestellt.

Haben Sie die Honorarnote schon bezahlt?

Wenn nicht, fordern Sie den RA auf, die Honorarnote entsprechend zu berichtigen, oder darzulegen, warum er die Erledigung nicht in einem GB-Gesuch durchgeführt hat. Seine Antwort können Sie ja dann hier wieder posten.

Sollten Sie schon bezahlt haben, fordern Sie ihn analog auf, die Honorarnote zu berichtigen und den Mehrbetrag zurück zu überweisen, oder die Erklärung für die zwei Gesuche zu liefern.

Sollte es keinen plausiblen Grund für die Einbringung von 2 Gesuchen geben, wäre meiner Ansicht nach auch eine Beschwerde bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer durchaus gerechtfertigt.

mfG
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Michaela2
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Re: Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von Michaela2 » 23.01.2018, 18:07

Sehr geehrte Herren Neubauer und Gruner!

Vielen Dank für die Darstellung und Aufstellung der Kosten!

Die Rechnung habe ich noch nicht bezahlt, da ich mich vorher noch hier im Forum erkundigen wollte.
Ich habe dem RA jetzt ein Mail mit der Bitte um Pauschalierung auf EIN Grundbuchsgesuch bzw. Berichtigung seiner Honorarnote geschrieben und werde gerne berichten, wie es ausgegangen ist.
MFG

Das_Pseudonym
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Re: Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von Das_Pseudonym » 25.01.2018, 15:26

Sind auf der Rechnung Einzelposten aufgeführt?

Michaela2
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Re: Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von Michaela2 » 26.01.2018, 18:56

Auszug aus dem heutigen Antwortbrief des RA aufgrund meines Mails an ihn:

"Es waren zwei Pfandrechte aufgrund von zwei Löschungserklärungen zu löschen.
Aufgrund des Grundbuchsgesetzes können Grundbuchsgesuche nur in einem Ansuchen kumuliert
werden, wenn die Einheit der Einlage (d.h. nur eine Einlage) oder die Einheit der Urkunde
(nur eine Urkunde) gegeben ist. Da zwei Löschungsurkunden vorgelegen haben, wäre daher die Kumulierung
in einem Gesuch nicht möglich gewesen.
Insofern erfolgte die Verrechnung der beiden Grundbuchsgesuche zu Recht und auch entsprechend
dem Rechtsanwaltstarifgesetz.
Wir könnten uns jedoch vorstellen, die Kosten des zweiten Antrages entgegenkommender
Weise mit 50 % zu ermäßigen. Damit würde sich die Honorarnote um € 250,68 reduzieren."

Ich habe mich mit der Reduzierung einverstanden erklärt, werde nächstes mal einen anderen RA beauftragen (inzw. habe ich von mehreren anderen erfahren um wieviel günstiger ihr Anwalt war) und vor allem vorher nach dem Preis fragen !! :|

Vielen Dank noch einmal an alle, die sich die Mühe gemacht haben zu recherchieren und zu antworten !! :D

Millemulle
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Re: Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von Millemulle » 26.06.2019, 20:55

...kann ja sein dass das eine naive (Nach)Frage ist, aber wie passt dann bitte diese Info https://info-channel.raiffeisen-ooe.at/ ... lt-ist_451
zu oben geschilderten Fall ??? :?:

Vlt. kann das nochmal jemand mit Sachkunde aufgreifen und hier darauf antworten, ob nun überhaupt ein Notar/RA für die Löschung eines Pfandrechts notwendig ist und v.a ein derart hohes Honorar fällig wird? Zwischen 59 und rund 850€ liegen ja doch (finanzielle) Welten....

Praktiker
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Re: Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von Praktiker » 27.06.2019, 14:39

Hallo, natürlich kann man selbst löschen. Voraussetzung ist eine beglaubigte Unterfertigte Löschungsbewilligung der Bank. Diese beim zuständigen Grundbuch am Gericht abgeben (Einlaufstelle) und dort die Gebühr direkt bezahlen. Gesuche sind dabei nur notwendig wenn im gleichen Zuge andere Dinge gelöscht oder berichtigt werden oder ähnliches. Ich schicke meine Klienten immer direkt zum Grundbuch für Löschungen. ☺️ Grundbuchauszug dann nach der Verständigung über die Löschung entweder beim Gericht oder bei der Gemeinde holen (kosten ca 9-15 EUR) 😎

Art Vandelay
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Registriert: 24.02.2020, 13:52

Re: Kosten für Kreditlöschung aus Grundbuch

Beitrag von Art Vandelay » 24.02.2020, 17:38

Hallo!

Ist zwar schon ein etwas älterer Beitrag, aber man stößt als ersten auf diesen hier, wenn man bei Google nach der Angelegenheit sucht.

Selbe Situation: Löschungserklärung der Stadt Wien, weil ich die Wohnbauförderung vollst. zurückgezahlt habe. Also soll das aus dem Grundbuch raus.

Ich habe mir dann über die Compass Grundstücksdatenbank um 12€ einen akt. Grundbuchauszug geholt. Und ich hab mir die Vorlage für die Löschung bei der Arbeiterkammer heruntergeladen. Und angefangen, alles anzupassen. Das mit B-LNR und C-LNR habe ich irgendwann anhand des Grundbuchs gecheckt, alles ausgefüllt. Schwierig war noch bei der Verständigung die Adresse des "Landes Wien" herauszufinden, weil was das für eine Adresse? Schlussendlich woanders gefunden, hier gibt man einfach sowas an: "Land Wien, MA 50 Neubauförderung zu MA 50-XX 1234/56 (1234/56) / abc" - einfach genau das, was bei der Löschungserkärung oben steht.

Jedenfalls alles perfekt vorbereitet, hingegangen: Sie schauts an, und ist total erstaunt, dass ich das alles so perfekt vorbereitet habe. Und das wär doch gar nicht nötig gewesen, weil die Löschungserkärung selbst auch reichen würde und sie dann alles erledigen 8)

Dh. wer auf Nr sicher gehen will: Vorlagen von der AK verwenden und halt auch mitdenken und alles entsprechend anpassen - oder hoffen, dass die Sachbearbeiter im Grundbuchamt auch so nett wären, und sowieso alles machen.

Gekostet hat das ganze vor Ort nochmals 62,- Euro.

PS: Um 500,- Euro übernehme ich es auch für euch :lol:
(Disclaimer: Scherz. Wahrscheinlich dürfte ich das gar nicht anbieten)

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