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kommunikation mit einem beamten

Verfasst: 20.01.2018, 08:39
von Arno
darf ich die verbale kommunikation mit einem beamten verweigern?

Re: kommunikation mit einem beamten

Verfasst: 20.01.2018, 20:19
von schanzenpeter
Hallo Arno, Ihre Frage ist etwas seltsam.
Ich bin Beamter, wenn ich sie treffe und frage wie geht es ihnen, können sie darauf sagen was sie wollen, oder auch gar nix sagen, dann haben sie die verbale Kommunikation verweigert. Wo liegt das Problem? Übrigens, auch die schriftliche Kommunikation können Sie mir verweigern - es wird nix passieren.

Re: kommunikation mit einem beamten

Verfasst: 20.01.2018, 23:52
von Das_Pseudonym
Meines Wissens gibt es nur sehr wenig möglichkeiten dich zu einer Kommunikation zu zwingen.
zb bei Wikipedia DE: https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsm ... dnungshaft

Re: kommunikation mit einem beamten

Verfasst: 21.01.2018, 02:44
von Arno
schanzenpeter hat geschrieben:
20.01.2018, 20:19
Hallo Arno, Ihre Frage ist etwas seltsam.
Ich bin Beamter, wenn ich sie treffe und frage wie geht es ihnen, können sie darauf sagen was sie wollen, oder auch gar nix sagen, dann haben sie die verbale Kommunikation verweigert. Wo liegt das Problem? Übrigens, auch die schriftliche Kommunikation können Sie mir verweigern - es wird nix passieren.
Das Problem ist jenes das ich nicht einsehe das ich mit einer Sachbearbeiterin eines Amtes die mir offensichtlich nicht wohlgesonnen ist weiterhin reden sollte. Alleine deswegen schon da diese Person die schlechte Angewohnheit hat im Nachhinein Tatsachen so zu verdrehen das ich immer ins Hintertreffen gerate.

Re: kommunikation mit einem beamten

Verfasst: 21.01.2018, 11:40
von schanzenpeter
Sind Sie Zeuge in einem Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Antragsteller bei einem Amt? Gemeinde, Eichamt, Zoll, überall gibts Beamte. Das macht Unterschiede, ob Sie Folge leisten müssen, den Beamten bloß brauchen usw. Ich konnte einmal beim Passamt mit der Beamtin nicht, über das Innenministerium wurde mir eine Andere Beamtin zugewiesen.