Bebautes Liegenschaftseigentum

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anonym123
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Bebautes Liegenschaftseigentum

Beitrag von anonym123 » 10.01.2018, 20:32

Es handelt sich um einen Liegenschaftskauf vor 20 Jahren. Das Grundstueck, mit dem darauf befinnlichen Gebaeude, ist mein Eigentum und im Grundbuch eingetragen.
Der Einheitswert und Feststellungsutachten wurde vom Finanzamt festgelegt.
Mein Gebaeude war beim Kauf mit den Dachrinnen an den Ortskanal angeschlossen war seit 1998 angeschlossen.
Den Zu-und Abwasserkanal hat die Gemeinde nach Niederoesterrichischen Kanalgesetz erst 2010 hergestellt.

Seither bezahle ich laut rechtskraeftigem Bescheid die Kanalbenuetzung und Hausbesitzabgaben fuer ein Wohnhaus, an die Gemeinde sowie vorgeschrieben die Grundsteuer B fuer Privatgrundstueck.
Die Eintragung im Grundbuch wurde von einem Notar durchgefuehrt

Der Buergermeister der Gemeinde behauptet jedoch ich habe eine oeffentliche Verkehrsflaeche gekauft.
Mir ist das unerklaerbar, da die Gemeinde selbst die Liegenschaft an den Vorbesitzer im Jahr 1974 verkauft hat die im Grundbuch eingetragen war.

Meinen Erkundigungen nach darf eine "oeffentliche Verkehrsflaeche" nicht verkauft und auch nicht versteuert werden.

Ein Verkauf ist auch nicht moeglich, da der Buergermeister den Interessenten erzaehlt es sei eine oeffentliche Verkehrsflaeche.

Kann mir irgendwer einen guten Rat geben was zu machen ist?



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