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Konkursverfahren

Verfasst: 31.05.2006, 17:36
von JUSLINE
Es besteht ein Konkursverfahren wofür ein Masseverwalter zuständig ist. Es handelt sich um eine Immobilie, sprich Mietwohnhaus samt Grund.

Die Konkurseröffnung fand im Mai 2005 statt. Es wurde ein Angebot gestellt und zwischenzeitig besteht auch seitens der Gemeinde bzw. Wohnbaugesellschaft (Abriss) Interesse.



Aufgrund eines Antrags des Masseverwalters wurde per Gericht die Frist hinsichtlich der Verwertung mehrmals und zuletzt bis Ende Mai verlängert. Heute wurde vom Masseverwalter mitgeteilt, dass die Frist wiederum verlängert werden soll.



FRAGE: Darf die Frist immer wieder verlängert werden? Besteht vom Masseverwalter gegenüber dem Hausbesitzer Auskunftspflicht?

Welche Maßnahmen können vom Anbieter getroffen werden (Angebot kann nicht ewig aufrechterhalten werden), um einen Abriss zu verhindern?

Welche Rechte und Pflichten hat der Masseverewalter gegenüber dem Hausbesitzer bzw. Mietern?



Wir bitten um baldige Auskunft und verbleiben mfg


RE: Konkursverfahren

Verfasst: 17.06.2006, 12:35
von MEMIL
Mündliche Abrede gelten im Gericht nicht. Entweder wurde die Abmachung schriftlich vereinbart oder es gibt sie nicht. Leider. Du kannst aber deinen Antrag jederzeit zurückziehen und nur die angelaufene Kosten bezahlen. Deine Forderung wird dann verloren.