Film. High Risk.
Verfasst: 06.01.2018, 15:12
Hallo
Ich Grüße Sie, ich grüße Dich, ich Grüße alle Forums Leser hier.
Es geht um einen Film auf DVD High Risk mit Jet Lee. In diesem Film gibt es eine Szene in der Toilette. Darin ist ein kleiner Junge zusehen, zuerst von Hinten das mann den Nackten Popo sehen kann, und dann eben auch von vorne. Hier kann mann die Genitalien des Kindes sehen.
Wie ich per Zufall bei einem Freund diesen Film gesehen habe, versuche ich das dieser Film aus dem Handel entfernt wird. Den es kann einfach nicht sein das solche Szenen in einem Film gezeigt werden. Den Filme und Serien mögen zwar Kunst sein, aber so etwas ist einfach keine Kunst.
Amazon und Ebay habe ich darauf Kontaktiert und diese gebeten den Film aus dem Handel zu nehmen, ich hatte hier keinen Erfolg. Selbst die Polizei sprich das Bundes Kriminal Amt in Deutschland und in Österreich habe ich auf dieser Film aufmerksam gemacht. Auch hier hat sich bis jetzt nichts getan.
Zusätzlich ist dieser Film vom FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft nicht überprüft worden. Es geht einfach darum. Wenn sich jemand diesen Film auf DVD Version an einem Computer ansieht, könnte dieser PC Nutzer bei dieser Stelle im Film stoppen. Ein Bild machen und vermutlich auch noch viel Schlimmeres.
Szenen wie diese gehören einfach nicht in einem Film. In Deutschland ist es nach dem Gesetz her so.
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Für Deutschland
§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
2. es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer kinder-pornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,
3. eine kinder-pornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4. eine kinderpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.
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Wie es hier in Österreich ist weiß ich eben nicht. Was kann Mann hier sonst noch machen. Den von den Behörden in Österreich kommt einfach nichts. ?
Ich Grüße Sie, ich grüße Dich, ich Grüße alle Forums Leser hier.
Es geht um einen Film auf DVD High Risk mit Jet Lee. In diesem Film gibt es eine Szene in der Toilette. Darin ist ein kleiner Junge zusehen, zuerst von Hinten das mann den Nackten Popo sehen kann, und dann eben auch von vorne. Hier kann mann die Genitalien des Kindes sehen.
Wie ich per Zufall bei einem Freund diesen Film gesehen habe, versuche ich das dieser Film aus dem Handel entfernt wird. Den es kann einfach nicht sein das solche Szenen in einem Film gezeigt werden. Den Filme und Serien mögen zwar Kunst sein, aber so etwas ist einfach keine Kunst.
Amazon und Ebay habe ich darauf Kontaktiert und diese gebeten den Film aus dem Handel zu nehmen, ich hatte hier keinen Erfolg. Selbst die Polizei sprich das Bundes Kriminal Amt in Deutschland und in Österreich habe ich auf dieser Film aufmerksam gemacht. Auch hier hat sich bis jetzt nichts getan.
Zusätzlich ist dieser Film vom FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft nicht überprüft worden. Es geht einfach darum. Wenn sich jemand diesen Film auf DVD Version an einem Computer ansieht, könnte dieser PC Nutzer bei dieser Stelle im Film stoppen. Ein Bild machen und vermutlich auch noch viel Schlimmeres.
Szenen wie diese gehören einfach nicht in einem Film. In Deutschland ist es nach dem Gesetz her so.
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Für Deutschland
§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:
a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),
b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,
2. es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer kinder-pornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,
3. eine kinder-pornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder
4. eine kinderpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.
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Wie es hier in Österreich ist weiß ich eben nicht. Was kann Mann hier sonst noch machen. Den von den Behörden in Österreich kommt einfach nichts. ?