Film. High Risk.

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Film. High Risk.

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_63 » 06.01.2018, 15:12

Hallo

Ich Grüße Sie, ich grüße Dich, ich Grüße alle Forums Leser hier.

Es geht um einen Film auf DVD High Risk mit Jet Lee. In diesem Film gibt es eine Szene in der Toilette. Darin ist ein kleiner Junge zusehen, zuerst von Hinten das mann den Nackten Popo sehen kann, und dann eben auch von vorne. Hier kann mann die Genitalien des Kindes sehen.

Wie ich per Zufall bei einem Freund diesen Film gesehen habe, versuche ich das dieser Film aus dem Handel entfernt wird. Den es kann einfach nicht sein das solche Szenen in einem Film gezeigt werden. Den Filme und Serien mögen zwar Kunst sein, aber so etwas ist einfach keine Kunst.

Amazon und Ebay habe ich darauf Kontaktiert und diese gebeten den Film aus dem Handel zu nehmen, ich hatte hier keinen Erfolg. Selbst die Polizei sprich das Bundes Kriminal Amt in Deutschland und in Österreich habe ich auf dieser Film aufmerksam gemacht. Auch hier hat sich bis jetzt nichts getan.

Zusätzlich ist dieser Film vom FSK Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft nicht überprüft worden. Es geht einfach darum. Wenn sich jemand diesen Film auf DVD Version an einem Computer ansieht, könnte dieser PC Nutzer bei dieser Stelle im Film stoppen. Ein Bild machen und vermutlich auch noch viel Schlimmeres.

Szenen wie diese gehören einfach nicht in einem Film. In Deutschland ist es nach dem Gesetz her so.

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Für Deutschland

§ 184b
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:

a) sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind),

b) die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung oder

c) die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes,

2. es unternimmt, einer anderen Person den Besitz an einer kinder-pornographischen Schrift, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zu verschaffen,

3. eine kinder-pornographische Schrift, die ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder

4. eine kinderpornographische Schrift herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diese Schrift ein- oder auszuführen, um sie oder aus ihr gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder 2 oder des § 184d Absatz 1 Satz 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.

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Wie es hier in Österreich ist weiß ich eben nicht. Was kann Mann hier sonst noch machen. Den von den Behörden in Österreich kommt einfach nichts. ?



lexlegis
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Re: Film. High Risk.

Beitrag von lexlegis » 07.01.2018, 12:42

In Österreich gibt es hierfür den § 207a Abs 1 -
Abs 3a StGB.

Zu beachten ist hier die Legaldefinition des Abs 4.

In Ihrem Fall handelt es sich um keine dargestellte geschlechtliche Handlung, sondern bloß um eine Abbildung der Genitalien oder der Schamgegend einer minderjährigen Person.

Eine Erfüllung des in der Legaldefinition kundgemachten Tatbildmerkmals der "pornographischen Darstellung Minderjähriger" nach § 207a Abs 4 Z 3 lit b StGB wäre nur dann der Fall, wenn es sich dabei "um reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen handelt, die der sexuellen Erregung des Betrachters dienen".

Das erforderliche Tatbildmerkmal ist bei einem Film, der ohne die erkennbare Absicht ausschließlich einer sexuellen Erregung des Betrachters zu dienen -also bloß in einer Alltagssituation in einer kurzen Szene die Genitalien oder die Schamgegend und keine geschlechtliche Handlung einer unmündig minderjährigen Person zeigt- nicht erfüllt.

MfG
lexlegis

a684dd572b1887661782981659331eed_63
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Re: Film. High Risk.

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_63 » 08.01.2018, 00:20

Danke für Ihre Antwort. Nun ich muss trotzdem sagen das solche Szenen nicht in einen Film gehören. Nun den danke Ich Ihnen wie gesagt für Ihre Erklärung in diesem besonderen Fall. Ihre Erklärung hat mir gezeigt das es jetzt klar ist, warum die Behörden in diesem Fall nichts unternommen haben.

Fakt ist aber auch das dieser Film vom FSK nicht Überprüft worden ist.


Sie haben geschrieben: In Ihrem Fall handelt es sich um keine dargestellte geschlechtliche Handlung, sondern bloß um eine Abbildung der Genitalien oder der Schamgegend einer minderjährigen Person.

Ich habe eben deswegen lieber vorher die Behörden Informiert, da ich leider mit dieser Gesetzeslage nichts anfangen kann. Da solche Szenen wie gesagt nicht Normal sein können. Ich kann nur hoffen das sich so etwas nicht mehr mehr ausbreitet.

Hochachtungsvoll

Rodmar

Das_Pseudonym
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Re: Film. High Risk.

Beitrag von Das_Pseudonym » 14.01.2018, 16:22

Meines wissens gibt es in Österreich kein System das einen verkauf von sowas verhindern könnte.
Für Spiele gibts die https://de.wikipedia.org/wiki/Pan_Europ ... nformation .
Wenn du so aktiv dagegen kämpfst das der Film aus den Regalen genommen wird wieso versuchst du es nicht zuerst mit anderen Produkte die als "Kunst" betitelt werden und ein anderes Kaliber sind als diese kurze Szene?

Ein anderer Aspekt ist wo soll die Zensur aufhören? Ist die Nacktheit heutzutage schon ein Problem?
Wenn man sich Filme/ Serien anschaut die die vor ~2000 gedreht worden sind war die Körperliche Nacktheit ein natürlicher Bestandteil des Filmes. Das man den freien Oberkörper eine Schauspielerin sah wurde damals scheinbar als normal betrachtet (was es eigentlich auch sein sollte).

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