Seite 1 von 1

Gruppen Ausflüge was ist erlaubt?

Verfasst: 03.01.2018, 17:47
von Das_Pseudonym
Hi
Was ist bei Gruppen Ausflüge erlaubt? Manchmal hat man Zeitgenossen dabei die man relativ einfach nach den Statuten ausschließen kann zb. Alkoholkonsum nur was ist wenn es Minderjährige sind? Kann am diese in die Obhut der Polizei übergeben das die Eltern sie dort abholen? Gerade wenn Minderjährige gressiv und gewalttätig gegen andere sind darf man sie mit Handfesseln solange bewegungsunfähig machen bis die Polizei da ist?
Wie sieht das mit einen Taser aus darf man diesen in einen Gecharterten Reisebus verwenden wenn der Angreifer sich nicht anders stoppen lässt?

Re: Gruppen Ausflüge was ist erlaubt?

Verfasst: 07.01.2018, 18:31
von lexlegis
Das_Pseudonym hat geschrieben:
03.01.2018, 17:47
Gerade wenn Minderjährige gressiv und gewalttätig gegen andere sind darf man sie mit Handfesseln solange bewegungsunfähig machen bis die Polizei da ist?
Wie sieht das mit einen Taser aus darf man diesen in einen Gecharterten Reisebus verwenden wenn der Angreifer sich nicht anders stoppen lässt?
Die erste Frage, ob das Anhalten in so einer Situation auf die von Ihnen beschriebene Weise zulässig ist, kann grundsätzlich bejaht werden, da in solchen Fällen das tatbildliche Verhalten nach § 83 bzw. § 99 Abs 1 StGB gemäß § 80 Abs 2 StPO gerechtfertigt ist. Wichtig ist hierbei, die Verhältnismäßigkeit und das sofortige Rufen der Polizei.

Hinsichtlich der Frage, ob der Einsatz eines Tasers erlaubt ist, wenn kein anderes gelinderes Mittel zur Verfügung steht, das geeignet ist den rechtswidrigen Angriff zuverlässig und endgültig abzuwehren, könnte ebenso eine Bejahung stattfinden, wobei hier aber die Umstände (Größe und Statur des Angreifers und des Opfers, sowie ob der Angreifer bewaffnet ist) entscheidend sind. Unter den richtigen Umständen könnte das Verhalten gemäß § 3 Abs 1 StGB gerechtfertigt sein.

Re: Gruppen Ausflüge was ist erlaubt?

Verfasst: 07.01.2018, 18:43
von Das_Pseudonym
Wie sieht es aus bei Minderjährigen die von einen Vereinsausflug ausgeschlossen werden kann man die einfach bei der Polizei absetzen das die sich um die weitere ob sorge kümmern? Wer ist dafür zuständig Polizei, Gemeinde,...?

Die frage die sich mir stellt ist ob man einen Taser in einen gecharterten Bus/ Zug der (meiner meinung nach) nicht öffentlich ist geführt werden darf? Das Problem ausser einen Pefferspray gibt es wenig das man einsetzen könnte nur ist das in einen geschlossenen Raum sehr ungünstig.