ich bin neu hier und hoffe ich bin hier richtig. Wenn nicht dann entschuldige ich mich schonmal im Voraus und machs beim nächsten Mal besser

Meine Frage/Thema lautet:
Gilt es als Störung der Privatsphäre, wenn ein Prof. einer Uni nach einem Onlinekurs in Whatsapp-Gruppen der Studenten nach Beweisen für Schummelversuche sucht? Bzw dieser Assistenten damit beauftragt, sich in solche Gruppen einzuschleusen. Oder ist dies anderwertig belangbar?
Danke schonmal für jegliche Antworten!