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erbrecht

Verfasst: 02.01.2018, 17:11
von schanzenpeter
Ein Ehepaar besitzt Haus und möchte das Haus wegen eventueller künftiger Scheidung (im Einvernehmen) verkaufen.
Könnten 2 erwachsende Kinder beider Eltern ihren künftigen Erbanteil anlässlich des Verkaufs gleich einfordern?
Wennn sie z.B.: befürchten, der Vater könnte sein Geld mit einer neuen Freundin verjubeln?
Wenn ja, wie wäre der Vorgang?
Vielen Dank, liebe Juristen!

Re: erbrecht

Verfasst: 03.01.2018, 09:39
von MG
Nein, aber bei besonderen Anlässen können Kinder "Ausstattung", "Mitgift" etc. fordern.
z.B.: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/1220

Ganz informativ:

http://www.factline.com/download/162032.3

Re: erbrecht

Verfasst: 03.01.2018, 09:50
von Hermann2
ich glaub der fragesteller hat hier nicht die "mitgift" gemeint, denn dazu müsste eines der kinder ja heiraten!

§ 1220 ABGB "bei ihrer Verehelichung"

daher glaube ich eher, dass der "Vater" hier wohl besser zu entmündigen ist und besachwaltet werden muss!
dann wäre am besten, eines der kinder würde den Vater besachwalten (spart unnötige laufende kosten, denn der sachwalter verdient ja auch!) und so könnten beide Kinder jetzt schon ihr Erbe "verjubeln" und der Vater schaut zu!

warum auch nicht? der Vater hat sein ganzes Leben lang gearbeitet, jetzt darf er den Kindern wohl entspannt zusehen!

Ein hoch auf die Juristerei!

Re: erbrecht

Verfasst: 03.01.2018, 18:06
von schanzenpeter
Nein, eine Entmündigung des Vaters steht nicht im Raum. Lediglich die Befürchtung der Eltern, die Kinder könnten vom Erlös des Hauses einen "Erbvorschuss" verlangen. Aus den Antworten geht also hervor, dass die Kinder (zwei Erwachsene verheiratete) warten müssen, bis zumindest ein Elternteil stirbt.
Danke für die Antworten.