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vollstreckbare Ausfertigung nach Mahnverfahren

Verfasst: 02.01.2018, 08:04
von pope
Hallo,
ich habe ein Mahnverfahren gegen eine bekannte eingeleitet, da diese nach wiederholter Aufforderungen ihre Schulden nicht beglichen hat. Nun habe ich vom Gericht ein Schreiben erhalten in dem steht "Diese Ausfertigung ist vollstreckbar". Was bedeutet das nun für mich? Muss ich hier noch irgendwie tätig werden um mein Geld zu bekommen?
Danke im voraus und ein gutes Neues!

Re: vollstreckbare Ausfertigung nach Mahnverfahren

Verfasst: 02.01.2018, 10:51
von MG
Ja, Sie können/müssen nun mit diesem Zahlungsbefehl das Vollstreckungsverfahren (Exekutionsverfahren) einleiten.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd ... 10610.html

Wenn die Beklagte Eigentümerin von Immobilien wäre (Eigentumswohnung, etc.), dann wäre zu prüfen, ob ein Zwangsversteigerungsverfahren in Frage käme, ansonsten beantragt man meistens die "Fahrnis- und Gehaltsexekution".

Sie können den Antrag am "Amtstag" (Sprechtag des Gerichtes) zu Protokoll geben. Auch für diesen Antrag fallen wieder Gerichtsgebühren , je nach Höhe des Streitwertes, an.