Immobilienertragssteuer - Hauptwohnsitzbefreiung
Verfasst: 22.12.2017, 18:53
Guten Tag
Ich hätte eine Frage bezüglich der Hauptwohnsitzbefreiung, genauer gesagt zu der "5 aus 10-Regelung".
Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt ja dann zum Tragen, wenn die Verkäuferin/der Verkäufer innerhalb der letzten zehn Jahre (vor der Veräußerung) mindestens fünf Jahre durchgehend in diesem Haus oder dieser Wohnung als "Hauptwohnsitzer" gewohnt hat.
Nun ist es so dass wir bereits bei einer Notarin waren und diese meinte, dass dies nur gilt wenn sie 5 Jahre in den letzten 10 Jahren drin gewohnt hat UND nicht länger als max seit 1 Jahr den Hauptwohnsitz woanders gemeldet hat. Bei uns ist es nämlich so der Fall: Meine Mutter wohnt seit 25 Jahre in dem Haus, ist vor einenhalb Jahre ausgezogen und wir wohnen seitdem hier und bezahlen Miete. Nun möchten wir das Einfamilienhaus kaufen und sollten die vollen Steuern zahlen, da sie meint dass sie seit einenhalb Jahren wo anders gemeldet ist und deshalb die „5 aus 10 Regel“ nicht gilt.
Stimmt dies oder gild die 5 aus 10 Regel obwohl sie seit einenhalb Jahren wo anders gemeldet ist?
Ich hätte eine Frage bezüglich der Hauptwohnsitzbefreiung, genauer gesagt zu der "5 aus 10-Regelung".
Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt ja dann zum Tragen, wenn die Verkäuferin/der Verkäufer innerhalb der letzten zehn Jahre (vor der Veräußerung) mindestens fünf Jahre durchgehend in diesem Haus oder dieser Wohnung als "Hauptwohnsitzer" gewohnt hat.
Nun ist es so dass wir bereits bei einer Notarin waren und diese meinte, dass dies nur gilt wenn sie 5 Jahre in den letzten 10 Jahren drin gewohnt hat UND nicht länger als max seit 1 Jahr den Hauptwohnsitz woanders gemeldet hat. Bei uns ist es nämlich so der Fall: Meine Mutter wohnt seit 25 Jahre in dem Haus, ist vor einenhalb Jahre ausgezogen und wir wohnen seitdem hier und bezahlen Miete. Nun möchten wir das Einfamilienhaus kaufen und sollten die vollen Steuern zahlen, da sie meint dass sie seit einenhalb Jahren wo anders gemeldet ist und deshalb die „5 aus 10 Regel“ nicht gilt.
Stimmt dies oder gild die 5 aus 10 Regel obwohl sie seit einenhalb Jahren wo anders gemeldet ist?