WGKK mit Polizeikontrolle

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Nick
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WGKK mit Polizeikontrolle

Beitrag von Nick » 22.12.2017, 02:57

Guten Tag,

Da ich mich schon als Österreichischer Bürger schon langsam sehr hilflos finde, wollte ich mich mal an einen Forum wenden um zu sehen was sie davon halten oder vielleicht weiter helfen kann.

Ich habe ein Geschäftslokal(Restaurant) und wärend der Öffnungszeiten sind 2 Beamten von der WGKK mit 6 Polizei Beamte Schnell ins Geschäft gekommen.
Bevor ich überhaupt wusste was los war oder mir ein Ausweiss gezeigt wurde, haben sich die 6 Polizisten schon sehr schnell überall aufgeteilt auch in meinen Privaträumen hinten.
Vorweg sollte auch noch erwähnt werden das ich sehr unhöflich angesprochen worden bin und das auch Gäste da waren.

Das Ganze habe ich dann noch Angezeigt und höchstperöhnlich ein schreiben vom Polizeidirektor bekommen.
In diesen Brief wurde sehr viel falsch dargestellt.
Ausschnitte zum Brief.
"wurde durch zwei Bedienstete der WGKK geleitet und wurden vier Beamtedes Stadtpolizeikommandos "
!!! Es waren 6 Polizei Beamte
"Gemäßden durchgeführten Erhebungen ist das Betreten des Lokals ruhig und ohne Aufsehenerfolgt, Von einem raschen Eindringen oder gar einer „Erstürmung“ habe nicht die Redesein können"
!!!Meiner Meinung nach Sind die 6 Polizisten Rasch ins Geschäft eingedrungen" So kann es auch mein Gast bezeugen und seine 2 Kinder falls es vor Gericht kommen sollte.
"im Lokal selbst hätten sich laut den geführten Erhebungen wenige Personen befunden und sei die Kontrolle ohne Aufsehen oder Unmutsäußerungeneines Gastes abgelaufen. Es sei sohin auch zu keiner Geschäftsstörung gekommen."
!!!Die Gäste sind gleich danach gegangen und nach dem die Gäste weg waren haben sich etwa 90 minuten 6 Polizisten im Geschäftsraum aufgehalten, so dass ja niemand Hereinkommt, auch 2 direkt bei der Eingangstür mit der Hand auf der Tür. Und ob ein Gast da wäre oder 10 ist es meiner meinung nach trozdem schädigend.
Auch hätte sich die Kontrolle ausschließlich auf die Geschäftsräumlichkeiten bezogen.
!!! Wie gesagt waren Sie auch in meine Privat räume hinten, hätte sich meine Frau gerade umgezogen hätte er das dann auch gesehen. Auch habe ich es aufgenommen Wo ein Polizist selbst wieder gibt das es Sein Recht und auch seine Pflicht ist überall nachzusehen!
Mit Ihnen sei die Kommunikation auf das absolute Mindestmaß reduziert gewesen, wo hingegen mit der ebenso anwesenden Frau überhaupt nicht gesprochen worden sei
!!! Wir haben uns fast eine Stunde Unterhalten ! und ich denke das das vielmehr als das Midestmaß war.
und mit meiner Frau wurde auch gesprochen!

Ich weiss leider wirklich nicht was ich machen kann, ich habe kleine macht, kann nur an jemanden einen Brief schreiben, und zurück kommt dann nur das ich unrecht habe und der andere Recht.
Wie gesagt habe das eintreten der Beamten aufgenommen und Gäste die auch Ausagen könnten.
Was würdet ihr mir empfehlen.
Ich will eigentlich auf jedenfall mein Recht haben.
Ich finde es auch sehr unverschämt das Beamte die einen Wichtigen Job haben, Ihre macht auszunützen!

Vielen Dank für die eventuelle Hilfe



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: WGKK mit Polizeikontrolle

Beitrag von lexlegis » 22.12.2017, 11:16

Der Landespolizeidirektion in solchen Fällen zu schreiben bringt nichts, die wird immer ihre Kollegen decken. In solchen Fällen können Sie innerhalb von 6 Wochen eine Maßnahmenbeschwerde nach Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG beim Landesverwaltungsgericht in Ihrem Sprengel, sowie eine Anzeige wegen § 303 StGB (am besten direkt bei der Staatsanwaltschaft) einbringen.

Zu bedenken ist noch Art 130 Abs 3 B-VG. Wenn die da einen Straftäter (Friedrich F) gesucht haben, dann kann man Sie vorher nicht über sowas aufklären. Es ist aber Ihr gutes Recht sich deswegen zu beschweren und auch Schadenersatz geltend zu machen. Die Beamten müssen zumindest nachträglich einen begründeten Tatverdacht für die Vorgehensweise nachweisen und ihr Verhalten erklären.

lodz
Beiträge: 21
Registriert: 28.05.2017, 21:57

Re: WGKK mit Polizeikontrolle

Beitrag von lodz » 01.01.2019, 01:59

lexlegis hat geschrieben:
22.12.2017, 11:16
Der Landespolizeidirektion in solchen Fällen zu schreiben bringt nichts, die wird immer ihre Kollegen decken. In solchen Fällen können Sie innerhalb von 6 Wochen eine Maßnahmenbeschwerde nach Art 130 Abs 1 Z 2 B-VG beim Landesverwaltungsgericht in Ihrem Sprengel
Ich habe nie verstanden, was der Sinn einer Maßnahmenbeschwerde ist. Man bekommt ein Feststellungsurteil. Scheinbär fühlt sich die Staatsanwaltschaft an dessen Ergebnis nicht gebunden [1]. Wenn die Handlung abgeschlossen ist, was kann man dann mit diesem Urteil tun, welches nebenbei von den Prozess- und Anwaltskosten nicht billig war? Bindungswirkung der Zivilgerichte ist meines wissens siet der Reform 2012 noch nie höchstgerichtlich entschieden worden.


[1] https://www.rubikon.news/artikel/wenn-e ... ht-besteht

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