Mindestsicherung und Eigentum

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OlgaWera
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Mindestsicherung und Eigentum

Beitrag von OlgaWera » 20.12.2017, 10:24

Liebe Forums-Teilnehmer,

ich habe drei Liegenschaften:
- Ein kleines Häuschen am Land, wo ich wohne und gemeinsam mit meinem Lebensgefährten im Grundbuch eingetragen bin. Es sind keine grundbücherlichen Lasten eingetragen.
- Ein Haus, ich stehe mit meinen drei Geschwistern im Grundbuch. Die Eltern haben das Nutzungsrecht bis zu ihrem Tod. Es ist eine Hypothek (ca. 1/4 des Verkaufswertes) eingetragen.
- Eine Eigentumswohnung, die nur mir gehört. Es ist eine Hypothek eingetragen (ca. 1/2 des Verkaufswertes). Die Wohnung ist nicht vermietet, dort wird Besuch untergebracht bzw. wohnen manchmal vorübergehend (unentgeltlich) Leute aus dem Familien/Freundeskreis, die eine Bleibe brauchen.

Nun plant die neue Regierung, dass das Arbeitslosengeld zeitlich befristet und die Notstandshilfe abgeschafft wird. Das heißt, dass auch Leute wie ich, die immer gearbeitet haben, aber älter und damit irgendwann von langfristiger Arbeitslosigkeit betroffen sein könnten, zum Mindestsicherungsbezieher werden können. Und Mindestsicherung bedeutet auch, dass sich die Behörde nach 6 Monaten ins Grundbuch eintragen lassen kann.

Meine Fragen beziehen sich genau auf den Fall, dass ich einmal Mindestsicherungsbezieher werde und sich die Behörde ins Grundbuch eintragen lassen will:
- Zwei Liegenschaften besitze ich ja nicht alleine, sondern gemeinsam mit anderen. Müssten bei einem Eintrag ins Grundbuch nicht die anderen Eigentümer zustimmen? Was ist, wenn sie das nicht tun? Bekomme ich dann keine Mindestsicherung?
- Wie ist das mit der Eigentumswohnung, die ich zwar alleine besitze aber wo die Bank eingetragen ist. Muss die Bank zustimmen? Sie würde ja an Sicherheit verlieren, wenn sich noch jemand einträgt? Und wenn sich die Behörde einträgt, weil ich auf Mindestsicherung angewiesen bin, was passiert mit dieser Wohnung? Muss sie verkauft werden? Ich habe die Wohnung als Altersvorsorge gekauft, weil ich im Alter nicht mehr am Land wohnen werde können und die Befürchtung habe, dass ich mir mit meiner Pension die dann aktuellen Mieten nicht leisten kann (ich hätte ja dann keine langjährige, günstige Mietwohnung sondern müsste neu mieten). Dieser Plan würde ja nach den neuen Regierungsplänen nicht mehr aufgehen, wenn die Wohnung weg ist bzw. wenn ich, falls ich die Wohnung nicht verkaufen muss, in Pension hohe Rückzahlungen an die Behörde zu leisten hätte.

Vielen herzlichen Dank im Voraus schon mal für die Antworten!



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