Doppelter Warenerhalt

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Wernest
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Doppelter Warenerhalt

Beitrag von Wernest » 18.12.2017, 10:57

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

Elektrogerät im Wert von 1800€ bei Amazon bestellt.
Ware wurde versandt und ging scheinbar am Versandweg verloren.
Amazon forscht beim Lieferanten nach und verschickt zweites Exemplar.
Lieferung Nummer 1 kommt letzten Endes doch an, die Bestellung wird bei Amazon jedoch als "storniert" gelistet.
Lieferung 2 trifft im Nachhinein ebenfalls ein.

Wie würde die Gesetzeslage aussehen wenn ich die zweite Lieferung einen gewissen Zeitraum (etwa einen Monat lang) behalte ohne sie zu öffnen und darauf warte, ob sich Amazon von sich aus meldet? Anschließend würde ich das Gerät weiterverkaufen.

a) Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, die doppelte Ware ohne Aufforderung zu returnieren?
b) Bin ich rechtlich dazu verpflichtet, die doppelte Ware auf Ansuchen des Verkäufers hin zu returnieren (nehme stark an ja)?
c) Wäre es in jedem Fall akzeptabel, die Ware zu bezahlen anstatt sie zurückzusenden wenn sich der Verkäufer nach einem längeren Zeitraum diesbezüglich meldet?

Würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.
Vielen dank schon mal im Voraus!



lexlegis
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Re: Doppelter Warenerhalt

Beitrag von lexlegis » 18.12.2017, 17:13

Gemäß § 1431 ABGB kann Amazon die Sache von Ihnen zurückfordern.

Die beste und redlichste Vorgehensweise wäre, Amazon über seinen Irrtum in Kenntnis zu setzen und auf Veranlassung die Sache auf Kosten des Unternehmens zu retournieren. Bei einer Sache im Wert von € 1800 wird Amazon diese vermutlich wieder haben wollen. Bei Sachen geringen Wertes belässt es Amazon oft dabei.

In solchen Fällen kann man auch eine Garantenstellung (aus dem Kaufvertrag) annehmen, wonach Sie verpflichtet sind, das Missverständnis der doppelten Leistung aufzuklären, andernfalls könnten Sie sich wegen Betrugs durch Unterlassen nach §§ 2, 146 StGB strafbar machen. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer dem Verkäufer irrtümlich den Kaufpreis zwei Mal überweist. In solchen Fällen nimmt man beim Verkäufer ebenso eine Garantenstellung aus dem Kaufvertrag an, wonach er verpflichtet ist, den Käufer über seinen Irrtum aufzuklären.

Zu Punkt c.)

Das müssen Sie sich mit Amazon ausmachen. Wenn Amazon damit einverstanden ist (wovon auszugehen ist), dann kommt durch die Genehmigung nachträglich ein Vertrag zu Stande.

MfG
lexlegis

Wernest
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Re: Doppelter Warenerhalt

Beitrag von Wernest » 22.12.2017, 10:20

Vielen dank für die Antwort!
Für den zweiten Fernseher wurde ein Retour-Label angefordert.

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