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Recht auf Ausstellen einer ordentlichen Rechnung

Verfasst: 18.12.2017, 09:11
von ronjaseneca
Ich habe bei einem selbstständigen Fotografen mit mobilem Studio Bilder in Auftrag gegeben. Nach der Nachbearbeitung wurde ein vom ursprünglich genannten stark nach oben abweichender Preis veranschlagt, der angeblich sofortig fällig wäre. Ich Idiot habe gezahlt (per Online-Überweisung) und warte bis jetzt auf eine Rechnung. Auf Nachfrage wurde ich beschimpft und habe freilich keine Rechnung erhalten. Kann ich gegen das Verhalten des Auftragnehmers vorgehen und wenn ja, wie?

Re: Recht auf Ausstellen einer ordentlichen Rechnung

Verfasst: 18.12.2017, 17:52
von lexlegis
§ 5 Abs 2 KSchG iVm § 1170a ABGB

§ 1426 ABGB, ansonsten Verdacht auf § 146 StGB

MfG

lexlegis

Re: Recht auf Ausstellen einer ordentlichen Rechnung

Verfasst: 25.12.2017, 17:28
von Luki86
Wie hoch war der Betrag, den du überwiesen hast? Selbstverständlich kannst du rechtlich dagegen vorgehen, nur ist die Frage, ob es sich lohnt. Bei einem zweistelligen Betrag würde es sich meiner Meinung nach nicht lohnen. Ansonsten würde ich ihn bereits auf Grund seiner unverschämten Antwort rechtlich belangen.