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Erbrecht ?

Verfasst: 02.12.2017, 12:50
von Christine
Wir haben grad ein kniffliges Thema
Der Sohn meines Mannes aus erster Ehe ist verstorben.
Die Mutter dieses Sohnes hat nochmal geheiratet und hat aus dieser Ehe noch einen Sohn.
Die Mutter dieser Söhne ist ebenfalls schon verstorben.
Nun erben mein Mann und der Halbbruder.
Aber wäre dann nicht auch unser gemeinsamer Sohn erbberechtigt, ist ja auch ein Halbbruder.
Und wie sieht in diesem Fall die Aufteilung aus
Würde dann gedrittelt oder wie sieht da das Gesetz die Teilung vor?
Vlt kann uns jemand Auskunft geben. Danke schön

Re: Erbrecht ?

Verfasst: 02.12.2017, 16:15
von schanzenpeter
Ich hätte vermutet, nur die beiden Brüder erben?

Re: Erbrecht ?

Verfasst: 02.12.2017, 17:23
von Christine
Nein, auch mein Mann also der Vater , wir haben schon die Verständigung vom Notar bekommen und nur der Halbbruder aus der anderen Ehe. Heute kam mir der Gedanke, dass ja unser gemeinsamer Sohn ein Halbbruder ist.

Re: Erbrecht ?

Verfasst: 04.12.2017, 00:22
von lexlegis
Ihr Mann erbt gesetzlich aus der 2. Parentel, weil er mit dem verstorbenen Sohn biologisch verwandt war.

Die verstorbene Mutter würde auch aus der 2. Parentel erben. Ist aber bereits verstorben. Der eine Halbbruder (nicht der Sohn von Ihnen und Ihrem Mann) repräsentiert nun die verstorbene Mutter und erbt an deren Stelle. Der Sohn von Ihnen und Ihrem Mann tut das nicht, er würde nur Ihren Mann und Sie repräsentieren.

Anders Formuliert:

Der eine Halbbruder erbt deshalb, weil er den Erbteil aus der 2. Parentel bekommt, den sonst die verstorbene Mutter (Ex- Gattin Ihres Mannes), die mit dem verstorbenen Sohn biologisch verwandt war, bekommen hätte. Da der Sohn von Ihnen und Ihrem Mann nicht mit der verstorbenen Mutter biologisch verwandt war, hat er auch nicht (wie der andere Halbbruder) ihren Erbteil bekommen können.

Wenn keine anderen Parentele (die Vorrang hätten) vorliegen, erben Ihr Mann und der Halbbruder, der die verstorbene Mutter repräsentiert, jeweils die Hälfte der Erbmasse.

MfG
lexlegis

Re: Erbrecht ?

Verfasst: 05.12.2017, 15:51
von Christine
Vielen Dank für die Antwort, jetzt ist mir die Situation klar.
Nächste Woche ist jetzt mal die Schätzung der Wohnung und dann haben wir mal Kontakt mit dem
Notar.

Nochmals Danke schön