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Bin ich verpflichtet, eine Leiter zu haben?

Verfasst: 29.11.2017, 16:12
von klopinsel
Ich bestellte mir vor kurzem einen Techniker der Firma Vaillant, der die Gastherme meiner Mietwohnung in Wien Warten sollte. Als er da war, ging er wieder, als ich ihm sagte, wir haben keine Leiter zuhause. Natürlich wurde die Anfahrtskosten von 95€ verrechnet. In den AGB der Firma steht, dass die Therme zugänglich gemacht werden muss. Das war meiner Meinung nach der Fall, es war nichts im Weg und sie hängt auch nicht so hoch. Mit einem Sessel käme mann an die Oberkante.
Der Herr, mit dem ich darüber diskutierte, meinte nur, es sei Selbstverständlich, dass man eine Leiter zuhause hat.
Wer ist hier im Recht?
Vielen Dank im Vorraus

Re: Bin ich verpflichtet, eine Leiter zu haben?

Verfasst: 29.11.2017, 16:59
von lexlegis
Sie hätten den Unternehmer auf den Umstand, dass die Therme höher gelegen ist, während der Beauftragung hinweisen können, durften aber mE darauf vertrauen, dass ein Fachmann der sich der Reparatur annimmt für solche Fälle entsprechend ausgerüstet ist. Der Unternehmer kann nicht mit einer Selbstverständlichkeit davon ausgehen, dass der Besteller eine Leiter zu Hause hat, vielmehr ist es seine Pflicht als Fachmann (§ 1299 ABGB) für das erforderliche Werkzeug in solchen Fällen -die erfahrungsgemäß durchaus vorkommen können- zu sorgen.

Die Vereitelung der Ausführung liegt mE nicht auf der Seite des Bestellers, weshalb der auf § 1168 Abs 1 erster Halbsatz ABGB gestützte Anspruch nicht zu Recht besteht.