Rechtsanwaltskosten zahlen trotz gewonnenem Verfahren
Verfasst: 26.11.2017, 13:08
Vor kurzem habe ich in erster Instanz meinen Prozess gewonnen.
Ich habe die Mieterin meiner Eigentumswohnung (syrische Staatsbürgerin wohnhaft in Dubai) wegen Verdachtes von Unterbringung von Flüchtlingen geklagt und in erster Instanz recht bekommen. Nun hat sie Einspruch erhoben, um das Verfahren in die nächste Instanz weiterzuführen.
Mein Rechtsanwalt, der mich zufriedenstellend vertreten hat, möchte die bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten von mir einfordern. Seine Begründung ist, dass sein Honorar von der Verliererin mit großer Wahrscheinlichkeit nicht eingebracht werden kann, da diese in Dubai wohnt und auch bisher schon einen Prozess wegen Mietwucher verloren hat. Die Familie schuldet auch dem Staat Österreich bereits 40.000 Euro.
Ist es meine Pflicht, diese Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.500 Euro zu bezahlen? Kann ich dieses Geld auch von der Kaution der Mieterin begleichen?
Ich ersuche um Information zu meinem Rechtsfall, danke im Voraus
Ich habe die Mieterin meiner Eigentumswohnung (syrische Staatsbürgerin wohnhaft in Dubai) wegen Verdachtes von Unterbringung von Flüchtlingen geklagt und in erster Instanz recht bekommen. Nun hat sie Einspruch erhoben, um das Verfahren in die nächste Instanz weiterzuführen.
Mein Rechtsanwalt, der mich zufriedenstellend vertreten hat, möchte die bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten von mir einfordern. Seine Begründung ist, dass sein Honorar von der Verliererin mit großer Wahrscheinlichkeit nicht eingebracht werden kann, da diese in Dubai wohnt und auch bisher schon einen Prozess wegen Mietwucher verloren hat. Die Familie schuldet auch dem Staat Österreich bereits 40.000 Euro.
Ist es meine Pflicht, diese Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.500 Euro zu bezahlen? Kann ich dieses Geld auch von der Kaution der Mieterin begleichen?
Ich ersuche um Information zu meinem Rechtsfall, danke im Voraus