Vor kurzem habe ich in erster Instanz meinen Prozess gewonnen.
Ich habe die Mieterin meiner Eigentumswohnung (syrische Staatsbürgerin wohnhaft in Dubai) wegen Verdachtes von Unterbringung von Flüchtlingen geklagt und in erster Instanz recht bekommen. Nun hat sie Einspruch erhoben, um das Verfahren in die nächste Instanz weiterzuführen.
Mein Rechtsanwalt, der mich zufriedenstellend vertreten hat, möchte die bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten von mir einfordern. Seine Begründung ist, dass sein Honorar von der Verliererin mit großer Wahrscheinlichkeit nicht eingebracht werden kann, da diese in Dubai wohnt und auch bisher schon einen Prozess wegen Mietwucher verloren hat. Die Familie schuldet auch dem Staat Österreich bereits 40.000 Euro.
Ist es meine Pflicht, diese Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.500 Euro zu bezahlen? Kann ich dieses Geld auch von der Kaution der Mieterin begleichen?
Ich ersuche um Information zu meinem Rechtsfall, danke im Voraus
Rechtsanwaltskosten zahlen trotz gewonnenem Verfahren
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Re: Rechtsanwaltskosten zahlen trotz gewonnenem Verfahren
Die Kosten Ihres Rechtsanwaltes müssen jedenfalls einmal Sie bezahlen. Sie sind ja auch dessen Auftraggeber und Vertragspartner.
Am Ende eines Prozesses (inklusive Rechtsmittelverfahren etc.) legt jedoch die endgültige Entscheidung dann fest, ob die Gegenseite Ihnen Kosten zu ersetzen hat und in welcher Höhe.
Solange es eine solche (rechtskräftige) Entscheidung noch nicht gibt, schuldet die Gegenpartei Ihnen (noch) nichts. Die Einbehaltung der Kaution aus diesem Grund wäre daher an und für sich nicht zulässig. Sie sollten aber mit Ihrem Anwalt besprechen, ob und in welcher Form die weitere Einbehaltung der Kaution empfehlenswert wäre.
Am Ende eines Prozesses (inklusive Rechtsmittelverfahren etc.) legt jedoch die endgültige Entscheidung dann fest, ob die Gegenseite Ihnen Kosten zu ersetzen hat und in welcher Höhe.
Solange es eine solche (rechtskräftige) Entscheidung noch nicht gibt, schuldet die Gegenpartei Ihnen (noch) nichts. Die Einbehaltung der Kaution aus diesem Grund wäre daher an und für sich nicht zulässig. Sie sollten aber mit Ihrem Anwalt besprechen, ob und in welcher Form die weitere Einbehaltung der Kaution empfehlenswert wäre.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Rechtsanwaltskosten zahlen trotz gewonnenem Verfahren
Haben Sie den keinen Rechtsschutz ??
Ich zahle 6,92 pro Monat dafür und kann sogar meine Familie verklagen ohne das ich einen Cent zahlen müsste ... ausgenommen sind natürlich Fälle, wo der Beklagte die selbe Versicherung hat.
Ein paar weitere Einschränkungen gibt es wohl aber in Ihrem Fall hätte ich keinen Cent zahlen müssen, nur die Polizee vorlegen.
So eine Versicherung rentiert sich sogar nach 10 Jahren noch wenn man nur einen einzigen Fall geltend macht.
Überlegen Sie wie lange man auf 1500 € spart wenn man monatlich 10 € z.b ausgibt!
Ich zahle 6,92 pro Monat dafür und kann sogar meine Familie verklagen ohne das ich einen Cent zahlen müsste ... ausgenommen sind natürlich Fälle, wo der Beklagte die selbe Versicherung hat.
Ein paar weitere Einschränkungen gibt es wohl aber in Ihrem Fall hätte ich keinen Cent zahlen müssen, nur die Polizee vorlegen.
So eine Versicherung rentiert sich sogar nach 10 Jahren noch wenn man nur einen einzigen Fall geltend macht.
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Re: Rechtsanwaltskosten zahlen trotz gewonnenem Verfahren
Die Kosten deines Rechtsanwalts musst du auf jedenfall erst einmal selber zahlen. Wie es mit den Prozesskosten an sich aussieht, kann ich leider nicht weiterhelfen. Man kann aber auch unter Vorbehalt bezahlen nur ob man dann sein Geld wieder sieht ... ist fraglich!evacharlotte hat geschrieben: ↑26.11.2017, 13:08Vor kurzem habe ich in erster Instanz meinen Prozess gewonnen.
Ich habe die Mieterin meiner Eigentumswohnung (syrische Staatsbürgerin wohnhaft in Dubai) wegen Verdachtes von Unterbringung von Flüchtlingen geklagt und in erster Instanz recht bekommen. Nun hat sie Einspruch erhoben, um das Verfahren in die nächste Instanz weiterzuführen. Mein Rechtsanwalt, der mich zufriedenstellend vertreten hat, möchte die bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten von mir einfordern. Seine Begründung ist, dass sein Honorar von der Verliererin mit großer Wahrscheinlichkeit nicht eingebracht werden kann, da diese in Dubai wohnt und auch bisher schon einen Prozess wegen Mietwucher verloren hat. Die Familie schuldet auch dem Staat Österreich bereits 40.000 Euro.
Ist es meine Pflicht, diese Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.500 Euro zu bezahlen? Kann ich dieses Geld auch von der Kaution der Mieterin begleichen?
Ich ersuche um Information zu meinem Rechtsfall, danke im Voraus
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