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Kameraueberwachung Mehrfamilienhaus

Verfasst: 23.11.2017, 19:44
von jimkn0pf
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, in dem sich ausschliesslich Eigentumswohnungen befinden (dies zur Info, weil ich nicht sicher bin, ob bei Mietverhaeltnissen andere Regeln gelten). Gegenueber von uns zieht gerade eine neue Partei ein, die eine Kamera ueber der Eingangstuer installiert hat, die jetzt den gesamten Treppenaufgang einfaengt. Mit anderen Worten, jeder, der unsere Wohnung betritt, wird erfasst. Der Nachbar moechte sein Eigentum schuetzen, was ich verstehe, aber ich moechte auch nicht ueberwacht werden. Wie ist die Rechtslage?

Re: Kameraueberwachung Mehrfamilienhaus

Verfasst: 24.11.2017, 11:19
von MG

Re: Kameraueberwachung Mehrfamilienhaus

Verfasst: 26.11.2017, 01:26
von Gegengleis
Zusammenfassung aus dem Link von @MG

Wenn eine Überwachungsanlage Bilddaten aufzeichnet, liegt eine meldepflichtige Datenanwendung vor, da die Daten identifizierbarer Personen verarbeitet (d.h. ermittelt, gespeichert und möglicherweise auch z.B. an Polizeibehörden übermittelt) werden. Zum Zweck des Eigentumsschutzes darf öffentlicher Raum nur soweit erfasst werden, als es zur Erreichung dieses Zweckes unumgänglich notwendig ist (z.B. unmittelbar an das Gebäude angrenzende Teile des Gehsteigs bei Überwachung einer Gebäudefassade gegen Beschädigung). Darüber hinausgehende Überwachung des öffentlichen Grundes durch private Auftraggeber ist unzulässig. Es ist strafbar, eine Datenanwendung durchzuführen (= in Betrieb zu nehmen), ohne die Meldepflicht erfüllt zu haben. Dies stellt eine Verwaltungsübertretung (§ 52 Abs. 2 Z 1 DSG 2000) dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu 10 000 Euro geahndet wird.