Seite 1 von 1

Erbrecht bei einer Landwirtschaft

Verfasst: 21.11.2017, 22:47
von Anton2
Hallo liebes Forum!

Da mich meine Eltern derzeit schon sehr drängen, einen Pflichtteilsverzicht zu unterschreiben, könntet ihr mir vielleicht folgende Frage beantworten:

Wir sind 3 Kinder und eines davon ist der Übernehmer des Betriebes, eines davon ist bereit einen Pflichtteilsverzicht zu unterschreiben gegen Geld und eines (noch) nicht.

Wenn das eine Kind den Pflichtteilsverzicht unterschreibt und es kommt zum Todesfall, bekommt das zweite Kind (nicht der Übernehmer, sondern der Nicht-Pflichtteilsverzichtende) einen höheren Pflichtteil, da das eine Kind auf den Pflichttteil verzichtet hat?

Danke

Anton

Re: Erbrecht bei einer Landwirtschaft

Verfasst: 24.11.2017, 11:24
von MG
Nein, der Pflichtteil ist der 1/2 gesetzliche Erbteil (in Geld), den der Erbe, den Pflichtteilsberechtigten ersetzen muss.

Einfaches Beispiel:

Nachlass Haus im Wert von 300.000,--.
3 Kinder , A, B, C.

A erbt das Haus. B und C bekommen nichts vererbt.

Pflichtteil von B und C jeweils 1/6 (Hälfte von 1/3) von € 300.000. Wenn B verzichtet, dann muss A nur dem C den Pflichtteil zahlen, also 1/6 von 300.000,-- = 50.000,--.
******
ABER gerade im landwirtschaftlichen Bereich können darüber hinaus recht komplizierte sonstige Regelungen (Anerbenrecht, Höfegesetze usw. je nach Bundesland noch zusätzliche Bestimmungen enthalten!)