Anklage wegen Körperverletzung
Verfasst: 21.11.2017, 17:49
Guten Abend liebes jusline Forum!
Ich hätte da mal eine Frage:
Ich bin angeklagt wegen Körperverletzung.
Das "Opfer" soll sich durch eine Ohrfeige (flache Hand in´s Gesich) eine Schädelprellung und eine Prellung der Halswirbelsäule zugezogen haben und klagt mich deswegen. Kann das überhaupt möglich sein? Ich habe nicht gerade hart zugeschlagen, und auch nur aus Reflex bzw. als Antwort auf die Ohrfeige des "Opfers".
Außerdem hat das "Opfer" zuerst zugeschlagen (ebenfalls eine Ohrfeige). Macht das was aus? Was habe ich am Gericht zu erwarten?
Mit freundlichen Grüßen,
Schick96
Ich hätte da mal eine Frage:
Ich bin angeklagt wegen Körperverletzung.
Das "Opfer" soll sich durch eine Ohrfeige (flache Hand in´s Gesich) eine Schädelprellung und eine Prellung der Halswirbelsäule zugezogen haben und klagt mich deswegen. Kann das überhaupt möglich sein? Ich habe nicht gerade hart zugeschlagen, und auch nur aus Reflex bzw. als Antwort auf die Ohrfeige des "Opfers".
Außerdem hat das "Opfer" zuerst zugeschlagen (ebenfalls eine Ohrfeige). Macht das was aus? Was habe ich am Gericht zu erwarten?
Mit freundlichen Grüßen,
Schick96