Seite 1 von 1

Strafanzeige zurücknehmen

Verfasst: 02.11.2017, 09:52
von Weissa41
Guten Tag,

Ich würde für meine Entscheidung guten Rat benötigen.
Es gab in unserer Wohnanlage einen Zwischenfall, bei dem eine Nachbarin auf mich einschlug. Ich würde nicht verletzt, rief aber die Polizei, da das schon das 2. Mal war. Meine Gattin war Zeugin.
Ich sagte zur Polizei, dass ich eine Anzeige gegen die Nachbarin machen möchte.
Da ich danach gleich auf Urlaub gefahren bin habe ich den Termin zu Angaben für das Protokoll bei der Polizei in 3 Tagen.
Meine Frage ist nun:
Kann ich die mündlich ausgesprochene Anzeige bei der Polizei zurückziehen?
Der Grund ist, dass diese Person ihre Familie als Zeugen nimmt und bei einem Prozess außer Kosten nichts herauskommen wird.
Recht haben und Recht kriegen .......

Ich bin für jede Antwort dankbar.

Schönen Tag noch.

Re: Strafanzeige zurücknehmen

Verfasst: 02.11.2017, 10:47
von lexlegis
Die Anzeige können Sie nicht zurücknehmen (Offizialprinzip).

Wenn aus dem Angriff keine Körperverletzung nach § 83 StGB resultierte, dann ist der objektive Tatbestand nicht erfüllt.

Wenn das bloß Schläge mit der flachen Hand (den flachen Händen) waren, dann sind diese Tathandlungen unter Misshandlungen und nicht unter Verletzungshandlungen zu subsumieren (siehe Anmerkung zu § 83 StGB auf jusline). Demnach fällt auch eine Strafbarkeit wegen versuchter Körperverletzung (§§ 15, 83 Abs 1 StGB) weg.

Übrig bleibt der Tatbestand der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB. Dieser setzt jedoch eine Mindestpublizität (§ 115 Abs 2 StGB) voraus und das Delikt ist ein Privatanklagedelikt (§ 117 Abs 1 StGB), das bedeutet hierfür sind StA und Polizei nicht zuständig (§ 2 StPO). Zusätzlich handelte es sich vermutlich (wegen des Streits) um eine straflose Entrüstungsbeleidigung (§ 115 Abs 3 StGB).

Im Strafprozess besteht für Sie als Opfer kein Kostenrisiko.

Die StA wird das Verfahren vermutlich einstellen.

Re: Strafanzeige zurücknehmen

Verfasst: 02.11.2017, 13:46
von Weissa41
Recht herzlichen Dank für die rasche und ausführliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Re: Strafanzeige zurücknehmen

Verfasst: 21.11.2017, 18:44
von ErnstAngel
Hallo Danke. Jetzt stehe ich vor dem gleichen Problem und habe Lösungen.

Re: Strafanzeige zurücknehmen

Verfasst: 23.11.2017, 13:21
von ErnstAngel
will das Verfahren der Rücknahme eines kriminellen Falls wissen? ... Wenn der Fall eine private Beschwerde ist, die der Beschwerdeführer vor Gericht einleitet, kann er ...

Re: Strafanzeige zurücknehmen

Verfasst: 23.11.2017, 13:28
von lexlegis
Wie bitte?

Beschwerdeführer ist derjenige, der ein Rechtsmittel gegen ein Urteil ergreift. Wenn er einen Strafantrag bei Gericht einreicht, dann ist er der Privatankläger. Was genau meinen Sie?