Strafanzeige zurücknehmen

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Weissa41
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Strafanzeige zurücknehmen

Beitrag von Weissa41 » 02.11.2017, 09:52

Guten Tag,

Ich würde für meine Entscheidung guten Rat benötigen.
Es gab in unserer Wohnanlage einen Zwischenfall, bei dem eine Nachbarin auf mich einschlug. Ich würde nicht verletzt, rief aber die Polizei, da das schon das 2. Mal war. Meine Gattin war Zeugin.
Ich sagte zur Polizei, dass ich eine Anzeige gegen die Nachbarin machen möchte.
Da ich danach gleich auf Urlaub gefahren bin habe ich den Termin zu Angaben für das Protokoll bei der Polizei in 3 Tagen.
Meine Frage ist nun:
Kann ich die mündlich ausgesprochene Anzeige bei der Polizei zurückziehen?
Der Grund ist, dass diese Person ihre Familie als Zeugen nimmt und bei einem Prozess außer Kosten nichts herauskommen wird.
Recht haben und Recht kriegen .......

Ich bin für jede Antwort dankbar.

Schönen Tag noch.



lexlegis
Beiträge: 1186
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Re: Strafanzeige zurücknehmen

Beitrag von lexlegis » 02.11.2017, 10:47

Die Anzeige können Sie nicht zurücknehmen (Offizialprinzip).

Wenn aus dem Angriff keine Körperverletzung nach § 83 StGB resultierte, dann ist der objektive Tatbestand nicht erfüllt.

Wenn das bloß Schläge mit der flachen Hand (den flachen Händen) waren, dann sind diese Tathandlungen unter Misshandlungen und nicht unter Verletzungshandlungen zu subsumieren (siehe Anmerkung zu § 83 StGB auf jusline). Demnach fällt auch eine Strafbarkeit wegen versuchter Körperverletzung (§§ 15, 83 Abs 1 StGB) weg.

Übrig bleibt der Tatbestand der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB. Dieser setzt jedoch eine Mindestpublizität (§ 115 Abs 2 StGB) voraus und das Delikt ist ein Privatanklagedelikt (§ 117 Abs 1 StGB), das bedeutet hierfür sind StA und Polizei nicht zuständig (§ 2 StPO). Zusätzlich handelte es sich vermutlich (wegen des Streits) um eine straflose Entrüstungsbeleidigung (§ 115 Abs 3 StGB).

Im Strafprozess besteht für Sie als Opfer kein Kostenrisiko.

Die StA wird das Verfahren vermutlich einstellen.

Weissa41
Beiträge: 62
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Re: Strafanzeige zurücknehmen

Beitrag von Weissa41 » 02.11.2017, 13:46

Recht herzlichen Dank für die rasche und ausführliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

ErnstAngel
Beiträge: 10
Registriert: 05.11.2017, 22:29

Re: Strafanzeige zurücknehmen

Beitrag von ErnstAngel » 21.11.2017, 18:44

Hallo Danke. Jetzt stehe ich vor dem gleichen Problem und habe Lösungen.

ErnstAngel
Beiträge: 10
Registriert: 05.11.2017, 22:29

Re: Strafanzeige zurücknehmen

Beitrag von ErnstAngel » 23.11.2017, 13:21

will das Verfahren der Rücknahme eines kriminellen Falls wissen? ... Wenn der Fall eine private Beschwerde ist, die der Beschwerdeführer vor Gericht einleitet, kann er ...

lexlegis
Beiträge: 1186
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Re: Strafanzeige zurücknehmen

Beitrag von lexlegis » 23.11.2017, 13:28

Wie bitte?

Beschwerdeführer ist derjenige, der ein Rechtsmittel gegen ein Urteil ergreift. Wenn er einen Strafantrag bei Gericht einreicht, dann ist er der Privatankläger. Was genau meinen Sie?

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