Verkehrsstrafe StVO / Verjährung / Verfolgungsverjährung gem § 31 VStG

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EricBaldwin
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Verkehrsstrafe StVO / Verjährung / Verfolgungsverjährung gem § 31 VStG

Beitrag von EricBaldwin » 25.10.2017, 09:43

Hallo, im Dezember 2016 wurde von einer Verkehrspolizistin wegen telefonieren am Fahrrad eine Strafe von 100 EUR gegen mich ausgesprochen. Da mir die Strafe zu hoch erschien und die Dame nicht mit sich reden ließ, habe ich die Zahlung verweigert. 2 Tage nachher bin ich aus beruflichen Gründen für die Dauer von 10 Monaten in das nicht EU-Ausland gefahren, ohne eine Meldeadresse in Österreich zu haben, d.h. es konnte 10 Monate lange keine taugliche Verfolgungshandlung durchgeführt werden.
Nun bin ich wieder im Hauptwohnsitz in Ö gemeldet und habe prompt die Strafe §99 Abs.4a StVO i.V.m. §68 Abs3 StVO zugeschickt bekommen.
Kann ich noch belangt werden?



lexlegis
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Re: Verkehrsstrafe StVO / Verjährung / Verfolgungsverjährung gem § 31 VStG

Beitrag von lexlegis » 26.10.2017, 16:18

Haben Sie den § 31 Abs 1 VStG auch gelesen? Die Verjährungsfrist beträgt 1 Jahr. Auch wenn keine Verfolgungshandlung (§ 32 Abs 2 VStG) gegen Sie unternommen wurde, ist die Tat nach 10 Monaten noch nicht verjährt.

EricBaldwin
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Re: Verkehrsstrafe StVO / Verjährung / Verfolgungsverjährung gem § 31 VStG

Beitrag von EricBaldwin » 27.10.2017, 15:13

Ich hatte ihn schon gelesen, nur dachte ich, dass es ein anderes Gesetz gibt, das eine Nachverfolgung nur 6 Monate gestattet. Jedenfalls: genau dieser Paragraph wurde 2015 geändert - seitdem hat darf eine Nachverfolgung bis zu 12 Monaten dauern - Bad Luck - zur Kassa bitte und nächstes mal lieber hinter dem Steuer von einem KFZ telefonieren - da kostet die Strafe die Hälfte.
Welches Gesetz legt die Strafhöhe eigentlich fest?
Dürfen sich die Polizisten selber aussuchen, wie viel sie verlangen?
Was passiert wenn ich die Strafe trotzdem nicht bezahle?

lexlegis
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Re: Verkehrsstrafe StVO / Verjährung / Verfolgungsverjährung gem § 31 VStG

Beitrag von lexlegis » 27.10.2017, 19:08

Haben Sie § 99 Abs 4a StVO gelesen? Demnach dürfen es für das Telefonieren nun maximal 72 Euro Strafe sein.

Gegengleis
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Re: Verkehrsstrafe StVO / Verjährung / Verfolgungsverjährung gem § 31 VStG

Beitrag von Gegengleis » 08.11.2017, 00:46

EricBaldwin hat geschrieben:
27.10.2017, 15:13
Welches Gesetz legt die Strafhöhe eigentlich fest?
Die Straßenverkehrsordnung. § 99 Strafbestimmungen

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