Sehr geehrtes Forum
Ein neuer Miteigentümer hat im EG unseres Hauses in Wien mit 35 Eigentumswohnungen Anteile im Eigentum gekauft. Widmung laut WE Vertrag ist Geschäft. Mit Bauanzeige nach Par. 62 soll ein Beherbergungsbetrieb errichtet werden.
Die Miteigentümer haben bei Bauanzeige kein Mitspracherecht bzw. keine Parteienstellung.
Ein Schild mit Namen des Betriebes wird montiert. Betriebsanlagengenehmigung gibt es noch nicht. Der Betrieb wurde eröffnet ohne Genehmigung.
Ist die Montage des Schildes zulässig? Existiert der Betrieb bereits ohne Betriebsanlagengenehmigung? Wäre das Schild eine Werbung und sollte hierfür an die Hausgemeinschaft eine Zahlung erfolgen?
Danke für Ratschläge und Hinweise
Gerhard
Beherbergungsbetrieb eröffnet vor Betriebsanlagengenehmigung
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