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Kauft Zwischen Ehegatten

Verfasst: 18.10.2017, 03:12
von Notar Von Uruguay
Hallo, ich schreibe aus Uruguay, zunächst entschuldige ich mich für mein Schreiben, mein Österreicher ist nicht gut.
Ich bin Notar in Montevideo, zu meiner Studie kommt eine Dame, die ein Auto verkaufen will, sie ist eine Österreicherin und während ihrer Heirat kaufte sie das Auto von ihrem Ehemann. Zeit später werden sie geschieden.
In unserem Gesetz ist der Verkauf zwischen Ehegatten verboten und regiert die Rentabilität, also habe ich zwei Fragen: I) Ist der Verkauf zwischen Ehepartnern in deiner Rechten erlaubt? II) Nach der Scheidung gehört dieses Fahrzeug ganz der Dame oder ist auch Teil ihres Ex-Ehemannes? Vielen Dank.

Re: Kauft Zwischen Ehegatten

Verfasst: 18.10.2017, 12:13
von lexlegis
Solche Kaufverträge (hier: Autokauf) sind in Österreich zwischen Eheleuten erlaubt, jedoch hängt die Gültigkeit eines solchen Vertrages von der Aufnahme eines Notariatsaktes ab (§ 1 lit b NotaktG).

Anbei der Link zur Rechtsquelle:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10001679

Re: Kauft Zwischen Ehegatten

Verfasst: 21.10.2017, 16:46
von Notar Von Uruguay
Die Informationen, die Sie mir gegeben haben, waren sehr hilfreich, vielen Dank.

Re: Kauft Zwischen Ehegatten

Verfasst: 23.10.2017, 15:41
von MG
Das Fehlen des Notariatsaktes macht den Vertrag aber nicht unwirksam, wenn der Kaufgegenstand tatsächlich übergeben wurde!

Dazu z.B. folgende Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 400000_000

Google Übersetzer: La ausencia de un acto notarial no hace que el contrato sea ineficaz cuando el objeto de compra ha sido entregado.

mfG

Michael Gruner

Re: Kauft Zwischen Ehegatten

Verfasst: 24.10.2017, 15:00
von Notar Von Uruguay
Vielen Danke.

Re: Kauft Zwischen Ehegatten

Verfasst: 25.10.2017, 08:51
von MG
De nada