Re: Auto vs "Öffentlicher Ort"
Verfasst: 18.11.2017, 17:29
Also, das sehe ich nicht so !Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑17.11.2017, 22:13Theoretisch kann ein Organ nach seiner eigenen empfinden urteilen ob du krank bist oder nicht wenn deine und die meinung des Organ abweichen musst du halt Juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Ein ARZT kann beurteilen, ob jemand krank ist. Ein PolizistIN kann nach eigenem Empfinden beurteilen, ob sie/er mir glaubt, wenn ich sage, dass ich krank bin. (oder eben ein dazu ärztliches Attest lesen)
Genau! Arzt kann feststellen, ob gesundheitlicher Grund vorliegt.
Und genau deshalb hätte ich, als Patient, der dem Gesetz entsprechen möchte, auch gerne ein solches. (und damit meine ich hauptsächlich - und spreche/schreibe auch für andere, aus unterschiedlich gesundheitlichen Gründen Betroffene - solche Fälle, die ich mal als längerfristig/dauerhaft pathologisch bezeichnen würde und deshalb wohl auch dementsprechende Untersuchungen, Diagnosen, etc. bei div. Ärzten schon bekannt sind und aufliegen.
Wie es bei kurzfristigen Verkühlungen/Grippe, Zahn-/Ohrenentzündungen (welche sich auch "ziehen" können), etc. mit
einem ärztlichen Attest aussieht......?
Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑22.10.2017, 16:55Gut wenn man wirklich Krank ist würde sich ein solches ja nachdem man angezeigt worden ist erstellen lassen.
Das würde bedeuten, dass ich - als Mensch, der aus gesundheitlichen Gründen die "Ausnahmen" des Gesetztestextes in Anspruch nehmen MUSS, den Verwaltungsgerichtsweg gehen muss, um dort meine gesundheitlichen Gründe vorzubringen.Das_Pseudonym hat geschrieben: ↑09.11.2017, 10:22Theoretisch wenn es vor Gericht enden würde könnte man einen Sachverständigen bestellen der den Gericht schlüssig näher liegt wieso es notwendig war.
Nein, das möchte ich nicht!!
Ich möchte, so wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat, ein ärztliches Attest, damit für einen Polizisten/in klar ist, dass hier eine der Ausnahmen vorliegt.
Manche Ärzte schreiben private Befunde/Atteste kostenlos, manche verlangen dafür
eine Gebühr.
Und es soll vorkommen, das Ärzte - auch wenn der Patient dafür bezahlen will !! -
KEIN Attest ausstellen (wollen. Gründe für's nicht-wollen gibt's verschiedene).
(auch wenn es vielleicht nur einer unter 100 ist, der das nicht machen will. Aber aus eigener Erfahrung schon selber erlebt)
Es wurde mir von kompetenten Stellen (2x verschiedene Auskunfspersonen) auch bestätigt, dass Ärzte nicht verpflichtet sind, private - auch gegen Bezahlung - Atteste/Befunde dem Patienten zu schreiben.
Und DA bin ich jetzt baff!!
Auch ein Durchblätter-Blick in's Ärztegesetz lässt mich nichts dazu finden.
Patientenrecht: eine Kopie meiner Krankenakte (wo ich die Abkürzungen selbst nicht immer verstehe), ja, weiß ich. Das ist aber nicht das, was im Gesetz verlangt wird.
Im Buch:
"Die Ärztliche Aufklärung" von Karin Prutsch von 2004
steht auf Seite 247 folgendes:
Zitat:
Über die im ÄrzteG und KAKuG genannten Bestimmungen hinaus ist heute allgemein anerkannt, dass die ärztliche Dokumentation in Form von Operationsberichten, Narkoseprotokollen, Befundberichten, Krankenblättern, Überweisungsscheinen, Lichtbildern und sonstigen Aufzeichnungen nicht mehr nur eine interne Gedächtnisstütze des Arztes darstellt, die er nach eigenem Ermessen führen kann,
sondern
dass sie dem Patienten auch im Rahmen der ordnungegemäßen Erfüllung des abgeschlossenen Behandlungsvertrages im Form einer daraus resultierenden Nebenpflicht geschuldet wird.
"allgemein anerkannt" und "definitiv im Ärztegesetz verpflichtend" sind 2 verschiedene Sachen.
Ich ersuche jede/n, der das jetzt auch nicht glauben kann und selbst Erkundigungen einholt und vielleicht anders beauskunftet wird als ich bzw. eine Stelle im Ärztegesetz findet, wo zu privaten Attesten was steht:
würde mich interessieren was ihr dazu rausgefunden habt (auch gerne per PN)
Ich finde es bedenklich, dass bei Ausarbeitung des Gesetzes nicht darauf geachtet wurde, dass Ärzte zur Ausstellung des im Gesetz verlangten Attestes nicht verpflichtet sind (sofern ich richtig beauskunftet wurde).
die Ausweichmöglichkeit: na dann geht man halt zu einem anderen Arzt.....
kann der Gesetzgeber doch unmöglich für ein Gesetz verwenden (???)
Vielen Dank für's Lesen und Eure Meinungen dazu sind willkommen!!
lg, Adler